Der bayerische Gesetzentwurf zum Verbot von Killerspielen soll weitreichende Einschränkungen mit sich bringen. Auf eine eher merkwürdige weist Spiegel online hin: Der Verleih von Pornofilmen wäre in Videotheken künftig untersagt – auch an Erwachsene.
Die bayerische Staatsregierung soll in der Antragsbegründung so argumentieren:
„Es ist durchaus gängige Praxis, dass sich erwachsene beziehungsweise heranwachsende Personen mit billigen Mietkassetten beziehungsweise DVDs versorgen und diese an ihre noch nicht volljährigen Freunde weitergeben oder ihnen vorführen“. Dies habe dazu geführt, „dass heute schon viele Kinder und Jugendliche mit Porno-, Horror- und Gewaltdarstellungen konfrontiert werden“. Ein höherer Kaufpreis sei „zumindest eine gewisse Hürde für den Erwerb jugendgefährdender und indizierter Medien“.
Mit der gleichen Folgerichtigkeit muss man auch Mietwagen verbieten. Ich kann da von einem erschütternden Fall aus meiner Praxis berichten. Ein 20-Jähriger hat sich einen Wagen gemietet – und seinen 17-jährigen Cousin fahren lassen. Hammerunfall. Da würde ich als Minister gleich ganz hektisch werden und dem Jugendschutz knallhart den Vorrang geben.
Außerdem, mal unter uns: Scheiß auf die Freiheit, danach krakeelen sowieso nur Onanisten, Freizügigkeitsfanatiker und Grundgesetzleser.
Kein Grund weiterhin, schon auf halber Strecke stehen zu bleiben. Ein Verleihverbot reicht weder für Pornos noch für Mordwerkzeuge auf vier Rädern aus. Wir brauchen auch Mindestverkaufspreise, um die Hürde möglichst hoch zu setzen. Unter dreißigtausend Euro sollte ein Fiat Panda definitiv nicht zu haben sein.