Das Mannesmann-Verfahren ist von der 10. großen Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf zehn Wochen nach der vorläufigen Einstellung am heutigen Dienstag endgültig eingestellt worden. In einem Beschluss hält die Kammer fest, dass die am 29. November vorigen Jahres erteilten Auflagen (Zahlungen der sechs Angeklagten von insgesamt 5,8 Millionen Euro) erfüllt worden sind.
Der zweite Beschluss nennt die gemeinnützigen Einrichtungen, an die 40 Prozent des Geldes (rund 2,3 Millionen Euro) in jeweils eher kleinen Beträgen gehen. Die Liste der Einrichtungen soll am Mittwoch öffentlich gemacht werden – diese Transparenz soll Gerüchten begegnen, wonach Angeklagte spezielle Institutionen bevorzugen wollten. (pbd)