Huch, die Gutachter des Sozialgerichts geben der Klägerin recht. Ihr steht tatsächlich ein Grad der Behinderung von 50 zu. Nicht 40, wie vom Versorgungsamt lediglich zugestanden.
Hierauf gab der Arzt des Versorgungsamtes eine Stellungnahme ab. Beim Sozialgericht fand sie aber keinen sonderlichen Anklang:
… hat das Gericht die gutachterliche Stellungnahme von Dr. M. zur Kenntnis genommen. Auch nach mehrmaligem Lesen dieser gutachterlich Stellungnahme erschließt sich dem Gericht nicht, wass Herr Dr. M. an den Gutachten auszusetzen hat. …
Klingt fast so, als wäre der Prozess zu gewinnen.