Abmahnsport als Königsdisziplin

Die Abmahnung des Deutschen Olympischen Sportbundes gegen das Saftblog war weit weniger erfolgreich, als es sich der Verband wohl gewünscht hätte. Offensichtlich hat der DOSB eingesehen, dass die Verwendung der Begriffe „Olympiade“ und „olympisch“ in einem sachlichen Bericht auch auf einer kommerziellen Internetseite das Olympiaschutzgesetz nicht verletzt. Im Saftblog heißt es jedenfalls, der DOSB stoße sich nicht mehr hieran.

Die ungenehmigte Abbildung der olympischen Ringe war nach geltender Rechtslage nicht in Ordnung, das war klar. Ich nehme an, die jetzt unterzeichnete Unterlassungserklärung bezieht sich hierauf. Die Anwaltsrechnung soll sich um 90 % verringert haben. Ein schöner Erfolg für die Kelterei Walther und ihren Anwalt. Eine Blamage für den DOSB, aber das hat man von juristischer Kraftmeierei.

Erneut kein gutes Licht auf den DOSB wirft allerdings die Bedingung, dass Walthers eine Stellungnahme zu der Sache veröffentlichen. Der „Textvorschlag“ des DOSB zeigt jedenfalls das Bestreben, sich PR-mäßig reinzuwaschen. Bemerkenswert finde ich den wiederholten Hinweis, dass die Anwälte des DOSB eine Einzelfallanalyse erst vornehmen, wenn sie a) die Abmahnung geschickt und b) sich der Abgemahnte bei ihnen gemeldet hat. An sich ist so ein Verhalten ein gewichtiges Indiz für Massenabmahnungen. Die sind unzulässig. Aber lassen wir das…

… jedoch könnte vielleicht noch jemand schnell dem DOSB erklären, dass er keine „Marke“ besitzt. Vielleicht hat er bald auch nicht mehr den Schutz des Sondergesetzes auf seiner Seite. Gegen das nach der gescheiterten Leipzig-Bewerbung sinnlose Olympiaschutzgesetz läuft ja bereits eine eine entsprechende Petition..

Weder der olympische Gedanke noch die olympischen Ringe gehören in die Hände von Geschäftemachern (größtes Argument im Abmahnschreiben war der Ausfall von Lizenzgebühren) und staubtrockenen Funktionären, die aus dem Abmahnsport (17 Seiten!) offensichtlich erheblichen Lustgewinn ziehen. Schon deshalb kann man der Petition nur Erfolg wünschen.

Früherer Bericht im law blog.

Rumsfeld blieb cool

Bei der Sicherheitskonferenz 2006 hatten Demonstranten den früheren US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld als „Massenmörder“ tituliert. Das Amtsgericht München hat jetzt festgestellt, dass ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz nicht vorlag, berichtet beck-aktuell.

Wegen Beleidigung konnte die Staatsanwaltschaft nicht vorgehen. Weder die US-Regierung noch Rumsfeld selbst haben den erforderlichen Strafantrag gestellt. Das US-Generalkonsulat soll sogar ausdrücklich mitgeteilt haben, es bestehe kein Interesse an einer Strafverfolgung.

Das unterscheidet eben einen coolen Ami einem mimosigen Deutschen.

Datenschutz: Bundesregierung droht Klage

Weil in Deutschland die Datenschutzbehörden meist nicht unabhängig sind, droht der Bundesregierung eine Klage aus Brüssel. Die EU-Kommission verlangt die Umsetzung einer Richtlinie, wonach Datenschützer keiner staatlichen Aufsicht unterliegen dürfen, heißt es in der Readers Edition.

Besonders interessant ist das Update vom 4. Januar 2006. Danach will die Bundesregierung während ihrer Ratspräsidentschaft die betreffende EU-Richtlinie „vereinfachen“. Man kann sich unschwer vorstellen, was dem zuständigen Innenminister Wolfgang Schäuble vorschwebt.

Wir stellen uns ein Bein

Betriebskosten müssen spätestens nach einem Jahr abgerechnet werden (§ 556 Absatz 3 BGB). Das bemerkte jetzt wohl auch eine Vermieterin, die gegenüber dem Mieter das Jahr 2004 noch nicht abgerechnet hatte.

Am Silvestertag 2006 fand der Mieter die Abrechnung für 2004 im Briefkasten. Datiert war sie auf den 30. Dezember 2005. Klar, da lässt sich später gut auf das Datum verweisen und beahaupten, der Mieter lügt, wenn er sich auf verspäteten Zugang des Schreibens beruft.

Respekt, aber verbesserungsbedürftig. Vor allem, was die Zahlungsfrist bis zum 31. Januar 2007 angeht.

Vier Polizisten warten auf deine Mail

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

Der Appell geht an alle Internet-Surfer, deren Aufmerksamkeit und „Hilfsbereitschaft“ ist künftig gefragt. Sieben Wochen nach dem Amoklauf in Emsdetten hat die nordrhein-westfälische Polizei ihre Empfänglichkeit für Anzeichen solcher Taten erweitert: Über die Internetseite www.polizei.nrw.de gelangen jetzt Hinweise aus der Bevölkerung rund um die Uhr direkt an den Dauerdienst des Landeskriminalamtes.

Damit können, hoffte gestern Innenminister Ingo Wolf (FDP), schon erste Ankündigungen „online“ gemeldet und direkt von Kriminalisten bewertet werden. Die Menschen seien eher bereit über das Internet eine Anzeige zu erstatten oder Hinweise zu geben. Gewöhnliche Spitzeldienste möchte Wolf damit nicht fördern, sagte er. Es entfalle zwar die Hemmschwelle, zu einer Polizeiwache zu gehen oder zum Telefonhörer zu greifen. Aber: „Der Amoklauf hat deutlich gemacht, dass wir eine Kultur des Hinsehens brauchen“. Und dazu gehöre die Bereitschaft der Polizei, notwendige Informationen „abzuschöpfen“.

Aus Internet-Foren etwa oder aus „chatrooms“, den Klatsch- und Tratschseiten im Internet. Die Erstattung von elektronischen Strafanzeigen ist schon seit drei Jahren möglich, rund 61.000 gingen bislang ein. Die wurden und werden den örtlich zuständigen Behörden weitergeleitet. Das wird die mit vier Beamten besetzte Internetwache auch tun, schneller als bislang. Neu ist die rasche Bewertung durch die Spezialisten. Die können angeblich sofort klären, ob eine Gewaltandrohung ernst gemeint ist. Und in einer psychischen Ausnahmesituation des Täters für professionelle Hilfe sorgen.

Der Amoktäter von Emsdetten wurde nicht erkannt, obwohl seine Texte und Bilder im Internet von Gewalt geprägt waren. Deswegen mahnt Wolf: „Wer Anzeichen für einen möglichen Amoklauf bemerkt, darf sich nicht scheuen, sofort die Polizei zu verständigen – zum Schutz aller“. Die Beamten des Landeskriminalamtes (LKA) sind dabei zur Reaktion verurteilt. Denn sie fahnden nicht von sich aus, räumte LKA-Chef Wolfgang Gatzke gestern auf Anfrage ein.

Kritik kommt von der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Deren Landesvorsitzender Frank Richter begrüßt grundsätzlich das Projekt, vermisst aber Konsequenzen. Die Interwache werde dem LKA-Dauerdienst quasi draufgesattelt, es fehle an Spezialisten mit Sprachkenntnissen und überhaupt an mehr Personal. Zudem könne der Dauerdienst nur Informationen sammeln – bei Gefahr müsse sofort ein Zugriff möglich sein. Richter wirft dem Innenminister vor, der sei „zu kurz gesprungen!“ (pbd)

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Sehr geehrtes Mailinglistenmitglied,

Wir haben das aktuelle Mitgliederrundschreiben 2006/07 auf unsere Homepage gestellt! Neben der Online-Fassung finden Sie im Downloadbereich auch eine PDF-Version zum herunterladen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Nordrhein-Westfalen

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Ich darf mir was wünschen, außer einer unverschämt hohen Rente? Dann nehme ich einen direkten Link.

We followed methodically

Als ich am Samstagmorgen im Hotel Fox News sah, gab es auch ein Telefoninterview mit dem irakischen Sicherheitsberater. Dieser berichtete mit unüberhörbarem Stolz, wie die Exekution Saddam Husseins abgelaufen ist:

He was respected throughout, when he was alive and when he became a body, before and after the execution. We followed methodically the international standards and Islamic standards … every ‚t‘ was crossed and every ‚i‘ was dotted.

Tja, und das haben wir geglaubt. Bis das Handyvideo zeigte, was wirklich ablief und wie die internationale Öffentlichkeit verarscht worden ist. Wahrscheinlich hätten wir die Wahrheit niemals ohne dieses Video und seine schnelle Verfügbarkeit über das Internet erfahren.

Für mich ist das ein Signal, dass der Kontrolle von oben durchaus auch eine Kontrolle von unten entgegengesetzt werden kann. Wer Menschenrechte verletzt (oder sonstige Untaten begeht), wird künftig mit dieser neuen Möglichkeit der Bloßstellung rechnen müssen.

Dass Journalisten angesichts dessen Machtverlust befürchten und allergisch reagieren, kann ich gut verstehen. Aber gerade die Verlautbarungshansel im deutschen Fernsehen haben es wirklich nicht besser verdient.

Mehr zur Diskussion bei Indiskretion Ehrensache.

Zinseszinsen

Der Bearbeitung eines Mahnantrags stehen Hinderungsgründe entgegen. Es geht um ein Darlehen. Die Hauptforderung hat der Gegner bezahlt, nicht jedoch die vereinbarten Zinsen. Im Mahnbescheidsantrag haben wir nicht nur die rückständigen Zinsen geltend gemacht, sondern – quasi automatisch – auch Verzugszinsen.

Das Amtsgericht weist jetzt darauf hin, dass Zinseszinsen verboten sind.

Gut, ich kann den Zinsantrag problemlos zurücknehmen. Trotzdem schäme ich mich ein bisschen. Meine Vorlesung BGB für Anfänger liegt doch erst 20 Jahre zurück.

Bar im Saal

Erst handele ich den Richter runter, weil der Mandant in nicht ganz einfachen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt. Okay, die Auflage zur Verfahrenseinstellung reduziert sich um ein Drittel. Als der Richter den Beschluss über die vorläufige Einstellung (mit Ratenzahlung) diktiert, flüstert mir mein Mandant zu, dass er das Geld dem Geschädigten am liebsten hier und jetzt übergeben möchte.

Er zählt unter dem Tisch die Geldscheine ab ich übergebe sie seinem Kontrahenten. Der Richter stellt das Verfahren endgültig ein. Eine Nachfrage wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse erspart er uns mit mildem Lächeln.

Handy am Steuer: Erfolg mit Schwindelei

Das Oberlandesgericht Bamberg hat in zweiter Instanz einen Autofahrer freigesprochen, der vor einer roten Ampel mit dem Handy telefoniert hat. Der Fahrer hatte sich damit verteidigt, er habe den Motor an der Ampel ausgeschaltet.

Das Amtsgericht meinte zwar, ihm nicht das Gegenteil beweisen zu können. Trotzdem verurteilte es den Autofahrer wegen verbotener Handynutzung. Das ist deshalb gewagt, weil nach dem Wortlaut der Vorschrift dann kein Bußgeld fällig ist, wenn „das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist“.

Für das Oberlandesgericht steht diese Auslegung nicht mehr auf dem Boden des Gesetzes. Wenn der Gesetzgeber Fahrzeuge mit abgeschaltetem Motor ausnehme, sei dies zu respektieren.

Allerdings dürfte das kein Friebrief fürs Telefonieren am Steuer sein. Das Oberlandesgericht weist in der Entscheidung ausdrücklich darauf hin, die Angaben des Autofahrers seien nur eine Schutzbehauptung. Trotzdem kam es zum Freispruch, weil das OLG aus formalen Gründen die tatsächlichen Feststellungen des Amtsgerichts zu Grunde legen musste.

(Beschluss vom 27. 9. 2006 – 3 Ss OWi 1050/06, abgedruckt in NJW 2006, 3732; via)

Und immer schön fächern

Ich glaube, die Deutschen finden das Einwegpfand geil. Es wird ihnen heimelig ums Herz, wenn sie sich vor dem Automaten im „nah & gut“ versammeln. Jedes Mal können sie dort aufs Neue staunen, wie die Flaschen mit dem Boden voran durchs Blitzgewitter zischen und zerknöselt werden.

Gern goutiert werden auch fachkundige Kommentare, wenn eine Flasche nicht akzeptiert wird, als praktisch jede zweite. „Ist da auch ein Pfandlogo drauf?“ „Die Flasche ist bestimmt vom Lidl, die können Sie nur beim Lidl zurückgeben.“ „Stimmt nicht, nur der Plus nimmt nichts von Lidl.“ „Pfandlogo, ich sage nur Pfandlogo.“ „Vielleicht ist sie auch nur zu fest zugedreht. Da muss Luft rankommen…“

Fast noch schöner die manuelle Sortierung im Kaufland. „Die Flaschen bitte nicht in der Tüte“, werde ich belehrt. „Schön im Einkaufswagen fächern.“ Der Mitarbeiter nimmt sich Zeit. Ob Pepsi oder Eistee, er dreht jede Flasche sorgfältig um, bis das Pfandlogo oben liegt. Täusche ich mich, oder rubbelt er wirklich mit dem Daumen über manche Behältnisse? Aufgemalte Logos wären vielleicht kein schlechter Nebenverdienst. Fast schon skandalös, dass es die passenden Aufkleber noch nicht bei ebay gibt.

Manchmal vertreibe ich mir die Wartezeit mit dem Gedanken, wie viel Produktivität der Volkswirtschaft durch Flaschen sammeln, Flaschen wegtragen, in der Pfandschlage stehen und sich über PETs von Lidl in die Haare kriegen entzogen wird. Nicht gerechnet den schlichten Umstand, dass die Einwegflaschen über die gelbe Tonne doch garantiert auf dem gleichen Müllberg wandern würden, wie es die Flaschen nach der Laserbehandlung im Pfandautomaten tun.

„Mehrweg? Lohnt sich kaum noch“, erklärt mir der Chef vom nah & gut. Er hat sich meiner erbarmt, weil ich nach werktätiger Bevölkerung aussehe. Ich darf schon mal einkaufen gehen, er füttert persönlich den Automaten und ich kriege meinen Pfandbon an der Kasse hinterlegt. „Die Leute schleppen doch alle nur noch Plastikgebinde nach Hause.“ Ob mir schon aufgefallen ist, dass selbst in vielen Getränkekisten nur noch Einwegflaschen sind? Ist es nicht. Stimmt aber.

Neulich hatte ich Besuch aus dem Ausland. Ich wurde mehr als argwöhnisch beäugt, als ich mit spitzen Fingern den Red Bull aus dem Küchenmüll fischte. Ich erklärte treuherzig, dass ich die Dosen einpacke, sie zum Supermarkt fahre und dann wegen 75 Cent mein Kofferraum stinkt und der Boden im Kaufland klebt.

„Auf so was steht ihr Deutschen?“ lautete die Frage. Ich konnte mir die Antwort sparen. Mein Lächeln verriet mich.

Zufallsfund

Es ist ja so wichtig, sich von unnötigem Ballast zu trennen. Diese Magnesium-Kautabletten (MHD 3/2000), deren Hersteller nicht mal Google kennt und die es so lange zwischen Ostfriesentee und Grünem Tee ausgehalten haben, wandern jetzt also wirklich in die Tonne.