Wir alle sind verdächtig

Weil sie Kunden einer Kinderpornoseite auf die Spur kommen wollten, sollen Fahnder aus Sachsen-Anhalt die Kontobewegungen aller (!) Inhaber deutscher Kreditkarten überprüft haben, berichtet Spiegel online:

Um zumindest die Konsumenten des illegalen Angebots ermitteln zu können, griffen Staatsanwaltschaft und Beamte des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt nach Informationen von SPIEGEL ONLINE zu einer bisher beispiellosen Maßnahme.

Offenbar ließen sie den Zahlungsverkehr aller deutschen Kreditkartenbesitzer daraufhin überprüfen, ob eine bestimmte Summe in einem festgelegten Zeitraum auf ein verdächtiges Konto im Ausland überwiesen worden ist. Sämtliche um Auskunft ersuchten Unternehmen der Kreditkartenwirtschaft kooperierten offenbar mit den Ermittlern und gaben die Daten ihrer verdächtigen Kunden preis.

Überprüft wurde nach dem Bericht, ob in einem bestimmten Zeitraum ein gewisser Betrag auf ein ausländisches Konto überwiesen wurde.

Wenn das stimmt, haben wir wohl mit einer neuen Dimension der „Rasterfahndung“ zu tun. Und mit einem geradezu grotesken Generalverdacht gegen jeden Kreditkartenbesitzer; laut Bericht reden wir über bescheidene 22 Millionen Menschen.

Das Gute ist, dass sich wohl jeder Betroffene bei dem Gericht, welches diese Maßnahme durchgewunken hat, wehren kann. Naheliegend dürfte ein Antrag sein, die Rechtswidrigkeit der Kontenabfrage feststellen zu lassen (entsprechend § 98 Absatz 2 S. 2 Strafprozessordnung).

An die Kreditkartenfirmen wird sicher auch die eine oder andere Frage zu stellen sein.

Spruchkörper mit Kenntnissen

Aus dem Urteil eines Landgerichts in einer Strafsache:

Es dürfte allgemein bekannt sein und ist auch dem in diesem Verfahren ausschließlich mit Männern besetzten Spruchkörper bekannt, dass es sich bei der weiblichen Brust um eine im Vergleich zu anderen Körperregionen besonders berührungsempfindliche Körperzone handelt.

Kulanter Richter

Wenige Minuten vor der Verhandlung in einer Bußgeldsache erreichte mich der Anruf meines Mandanten. Er sei schwer erkältet. Deshalb könne er nicht kommen.

Der Richter gibt ihm die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen ein Attest vorzulegen. Wenn das kommt und überzeugend ausfällt, gibt es einen neuen Verhandlungstermin.

Wenn nicht, wird der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid verworfen.

Das nenne ich kulant. Ich habe bei so kurzfristigen Entschuldigungen auch schon Richter erlebt, die den Einspruch sofort verwerfen. Der Betroffene darf dann den steinigen Weg über ein Wiedereinsetzungsgesuch gehen.

Bekiffter Beifahrer riskiert Führerschein

Wer bekifft und alkoholisiert aufs Autofahren verzichtet, ist führerscheintechnisch noch längst nicht aus dem Schneider. Auch als Beifahrer kann ihm die Faherlaubnis entzogen werden. So hat es der Verwaltungsgerichtshof Mannheim entschieden.

Ein 23-Jähriger war als Beifahrer in eine Verkehrskontrolle geraten. Eine Blutprobe ergab 1,39 Promille Alkohol und den Hinweis auf regelmäßigen Cannabiskonsum. Warum dem Mann eine Blutprobe abgenommen wurde, ergibt sich aus dem Beschluss des VGH Mannheim leider nicht.

Das Gericht schließt aus der Kombination von Alkohol und Cannabis, der Betroffene sei generell zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet:

Grund für die Aufnahme des Parallelkonsums von Cannabis und Alkohol in Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung ist die wissenschaftliche Erkenntnis, dass der gleichzeitige Konsum von Cannabis und Alkohol zu einer Potenzierung der Wirkungen beider Stoffe führt (u.a. psychotische Störungen oder Beeinträchtigungen des Herz-Kreislaufs) und solche Cannabiskonsumenten für den Straßenverkehr eine besondere Gefahr darstellen.

Dem Betroffenen bürdet das Gericht die Beweislast dafür auf, dass bei ihm Cannabis und Alkohol ausnahmsweise nicht so dramatische Wirkungen haben. Dazu habe er nichts gesagt. Pech.

Das Argument des Mannes, er habe seine Fahruntüchtigkeit erkannt und bewusst aufs Autofahren verzichtet, lässt der VGH Mannheim nicht gelten: Die Fähigkeit, zwischen Rauschmittelkonsum und Autofahren zu unterscheiden, spiele keine Rolle. Hierbei stützt sich das Gericht auf die Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung. Danach ist der Fahrer nur geeignet, „wenn Trennung von Konsum und Fahren und kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktivwirkenden Stoffen, keine Störung der Persönlichkeit, kein Kontrollverlust“.

Das kann man auch anders verstehen als das Gericht. Die Rechtsaufassung der Mannheimer Richter führt aber in der Konsequenz dazu, dass praktisch jeder, der mit Cannabis und Alkohol im Blut auffällt, seinen Führerschein riskiert. Selbst dann, wenn das nächste Auto weit entfernt ist und er nicht mal im Traum daran dachte, während der Wirkzeit der Rauschmittel einen Pkw zu steuern.

(Links gefunden bei RA J. Melchior)

Häkchen ans V

Was die Weltpolitik angeht, habe ich mittlerweile ein dickes Fell. Über die Hintergründe bin ich meistens ratlos und zu Schuldzuweisungen nicht in der Lage. Deshalb frage ich mich, auch weil es so schön ablenkt, wie die Börse reagiert. Bei der Meldung „Israel bereitet Nuklearangriff auf den Iran vor“ denke ich, dass wir bald wieder günstige Einstiegszeitpunkte sehen könnten. Wenn das stimmt.

Ich würde mir gern vorstellen, die islamische Seite geht zur Tagesordnung über, nachdem die Atomanlagen ausradiert und die Leichen weggeräumt sind und der Fallout verweht ist. Das gelingt mir aber nicht. Weil ich weiß, dass selbst die wenigen Muslime, die ich kenne, bei dieser Aktion die Fäuste ballen werden. Zuschlagen werden sie natürlich nicht. Aber das sind ja besonnene Muslime.

Wenn Israel also mit seinen Bomben, auch wenn der Angriff zunächst „gelingt“, die Region endgültig in Brand gesetzt hat, dürfte auch im im Rest der Welt der Clash of Civilizations die Aufwärmphase hinter sich lassen. Das ist meine Prognose der Folgen und kein Urteil darüber, ob ein Angriff auf Iran überhaupt eine Option ist. Oder ob man, falls man das bejaht, noch warten und auf Diplomatie hoffen kann.

Ich setze Häkchen neben „Verkaufen“.

Der Bericht in der Sunday Times.

Kommunen müssen Journalisten gratis antworten

Kommunen dürfen Pressevertreter für Auskünfte nicht gesondert zur Kasse bitten. Das hat das Verwaltungsgericht Arnsberg entschieden. Die Stadt Meschede hatte Fragen der Zeitschrift „Der Steuerzahler“ beantwortet und hierfür 24,60 € berechnet.

Die Gebührenerhebung ist, so das Gericht, durch vorrangige presserechtlichen Normen ausgeschlossen. Danach seien die Behörden verpflichtet, den Vertretern der Presse Auskünfte zu erteilen. Die gesetzlichen Grenzen dieses Auskunftsanspruches rechtfertigten die Gebührenerhebung nicht. Anderweitigen Beschränkungen unterliege der Informationsanspruch nicht.

Daran schließt sich eine Frage an: Sind Blogger auch Journalisten? Der nächste Gebührenbescheid könnte die Frage klären…

Pressemitteilung des VG Arnsberg.

(Quelle des Links)

Mit wem man telefoniert

Spielt keine Rolle, ob der Anschlusswechsel aufgeschwatzt, freiwillig oder vom neuen Anbieter komplett getürkt ist. Man möchte zu einem Zeitpunkt mitunter gerne wissen, bei welcher Telefonfirma man derzeit eigentlich Kunde ist.

Die Ansage unter der Nummer 0310 verrät, über welchen Anbieter die Ferngespräche laufen.

Die Ansage unter der Nummer 0311 verrät, über welchen Anbieter die Ortsgespräche laufen.

(Info gefunden bei Robert Basic)

Sie sind nicht gemeint!

Die Polizei kündigt jetzt schon ihre künftigen Erfolge an:

Landeskriminalamt vor großem Schlag gegen Internet-Kinderpornografie

Es gehe, so ein Behördensprecher, um mehrere tausend Verdachtsfälle aus Baden-Württemberg, Deutschland und der ganzen Welt.

Mitglieder einschlägiger Tauschringe und Webseitenbesucher werden sich jetzt beruhigt zurücklehnen. Sie sind nicht gemeint! Gemeint sind die anderen! Es gibt also überhaupt keinen Grund, Festplatten zu löschen, DVDs zu shreddern, ein offenes WLAN am DSL-Zugang zu installieren und die Kreditkarte rückwirkend als verloren zu melden.