Polizei stellt Protokolle ins Netz

Die Polizei in Südhessen hat etliche Einsatzprotokolle ins Netz gestellt, berichtet Spiegel online. Aus Versehen, natürlich. Die betreffende PDF-Datei ist bereits nicht mehr aufrufbar. Größere Probleme gibt es alledings mit der HTML-Version, die Google gespeichert hat. Auch darin sind alle Daten enthalten, einschließlich der Klarnamen der Beschuldigten.

Ich konnte die Datei gerade noch abrufen, ansehen (und schnell wieder schließen). Die Suchbegriffe, die dorthin führen, nenne ich lieber nicht.

Weiterer Bericht in der Welt.

Ein Tritt für Diekmann

Habe ich das Bildblog mal kritisiert, weil sie Bild-Chefredakteur Kai Diekmann zum Abschuss freigaben?

Nach dem heutigen Bild-Bericht über Horst Seehofers Privatleben bleibt mir nur die Feststellung, dass Herr Diekmann weit Schlimmeres verdient hat als nur ein paar Paparazzi an den Hacken. In erster Linie einen Fußtritt von seinem Verlag.

Bisher habe ich Interviewünsche von Bild (und zuletzt Bild am Sonntag) genauso behandelt wie andere Presseanfragen.

Das wird nicht wieder vorkommen.

Merkwürdiger Informantenschutz

Die Bildzeitung berichtet über ein angebliches außereheliches Verhältnis von Horst Seehofer. Natürlich wird gleich spekuliert, wer die Information gestreut hat. Der Bayerische Rundfunk nannte die Münchner Staatskanzlei. Was wiederum die Bild-Chefredaktion zu einem sofortigen Dementi bewegte. In einem Fax an den Sender stellt die Zeitung laut Spiegel online klar:

Die Behauptung, Gerüchte um Minister Seehofer wären gezielt aus dem Umfeld der Staatskanzlei an ‚Bild‘ gestreut worden, ist blanker Unsinn!

Wäre natürlich interessant zu wissen, ob Bild auch so vehement abstreitet, wenn andere verdächtige Kreise genannt werden. Dann dürfte ja bald Klarheit herrschen. Spätestens, wenn Bild schweigt.

Da mit so einem Eifer natürlich nicht zu rechnen ist, spricht das Dementi in meinen Ohren eigentlich Bände.

Ignorelist, update

Ich habe vorhin einem Kommentator gemailt, dass ich eine wüste Beschimpfung gegen mich gelöscht habe. Die hatte mit der Sache rein gar nichts zu tun. Schon in den vergangenen Tagen hatte dieser Kommentator einige spitze Dinge gesagt, vorwiegend zur Mikado-Problematik. Sämtliche seiner Kommentare blieben, obwohl teilweise grenzwertig, unverändert. Jetzt ging es um diesen Beitrag.

Meine Mail:

Ich möchte Ihnen nur mitteilen, dass ich Ihren letzten Kommentar gelöscht habe. Das wird auch künftig geschehen, wenn Sie nicht wenigstens wieder ansatzweise sachlich argumentieren.

Die Reaktion in seinem Blog:

Was natürlich nicht abzuwarten ist, ist die Mitteilung darüber, daß weitere Kommentare von mir im lawblog.de gleich nach Veröffentlichung gelöscht werden. Sachliche und themenbezogene Beiträge wohlgemerkt.

Mit mir kann man ja vieles machen. Aber so was nicht. Damit hätten wir eine Person mehr, die in diesem Blog ausdrücklich unerwünscht ist. Zwei sind es damit insgesamt.

Am Mann ermittelt

In einer Bußgeldsache habe ich geschrieben:

Nach Akteneinsicht werde ich entscheiden, ob ich für meinen Mandanten zum Vorwurf Stellung nehme. Bis dahin macht Herr J. von seinem Recht Gebrauch, sich nicht zur Sache zu äußern.

Was macht der Polizeibeamte? Ruft nach Erhalt meines Schreibens Herrn J. an und möchte sich mit ihm über die Sache „unterhalten“. Herr J. hat ihn gleich an mich verwiesen. Mit mir wollte er sich aber nicht „unterhalten“. Jedenfalls bislang nicht.

Mastercard zu Mikado: Lesen Sie Zeitung

Reiner K. hat seine Kreditkarte gekündigt. Grund war die Durchsuchung seines Kontos im Rahmen der Operation Mikado. Mit der Kündigung bat er die Firma Mastercard um eine Stellungnahme.

Die Antwort:

Sehr geehrter Herr K.,

im konkreten Fall „Mikado“ ist das Unternehmen MasterCard nicht in die Maßnahmen zur Strafverfolgung involviert gewesen. Hier arbeitete das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt und die Staatsanwaltschaft Halle mit den kartenausgebenden Banken und deren für die Abwicklung dieser Transaktionen zuständigen Dienstleistern zusammen.

Daher bitten wir Sie, sich direkt mit Ihrer kartenausgebenden Bank in Verbindung zu setzen.

MasterCard Europe vergibt Lizenzen an die Kreditinstitute zur Ausgabe von MasterCard Karten. Der Karteninhaberservice, also die Antragserfassung, Datenpflege, Transaktionsverbuchung, Abrechnungserstellung und Versand, Reklamationsbearbeitung, etc. erfolgt nicht über MasterCard, sondern direkt über die kartenausgebenden Institute oder deren Dienstleister, sogenannte Prozessoren. Wir haben keinen Zugriff auf Karteninhaberdaten und können somit keine Kartenkündigung durchführen. Diesbezüglich bitten wir Sie ebenfalls, sich mit Ihrer kartenausgebenden Bank, bzw. Ihrem Karteninhaberservice (die Rufnummer ist meist auf der Abrechnung vermerkt) in Verbindung zu setzen.

Bezüglich Ihrer Bedenken in Hinblick auf Datenschutz möchten wir Sie dennoch darüber informieren, dass diverse Tageszeitungen dieses Thema aufgegriffen haben.

So ist beispielsweise einem Beitrag, der am 10.01.2007 in der Frankfurter Rundschau veröffentlicht wurde folgendes zu entnehmen:

„Bei strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft endet dagegen die Verschwiegenheitspflicht. Mehr noch: Es gibt kein Recht auf Aussageverweigerung. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute heißt es dazu in Paragraf 2, dass Informationen nur weitergegeben werden dürfen, wenn „allgemeine gesetzliche Bestimmungen“ dazu verpflichten.

Solche finden sich in der Strafprozessordnung. Dort heißt es in Paragraf 161 a, dass Zeugen und Sachverständige dazu verpflichtet sind, vor der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache auszusagen. Die Aussage muss der Wahrheit entsprechen. Nur wer ein Zeugnisverweigerungsrecht hat (wie Ärzte, Geistliche oder nahe Verwandte) darf schweigen. Bankangestellte zählen nicht dazu.”

Den vollständigen Beitrag übersenden wir Ihnen zu Ihrer Information anbei als Anhang.

Bei weiteren Fragen zu dem vorliegenden Fall wenden Sie sich bitte an Ihr kartenausgebendes Kreditinstitut.

Mit freundlichen Grüßen
MasterCard Worldwide
– Name der Mitarbeiterin –
Representative Office Germany


Beigefügter Artikel

Bankmitarbeiter können natürlich Zeugen sein. Zeugen berichten über eigene Kenntnisse oder Wahrnehmungen, die sie bereits haben oder einfach erlangen können. Die Verpflichtung nach § 161 StPO geht aber nicht so weit, auf – wie auch immer formulierte – „Bitte“ der Ermittlungsbehörden den jeweiligen gesamten Kreditkartenbestand zu screenen und anschließend hierüber Auskunft zu geben.

Zum Bundesdatenschutzgesetz kein Wort.

Vielleicht hätte man doch mal die Rechtsabteilung fragen sollen, statt nur Zeitung zu lesen.

Weitere Beiträge zum Thema:

AG Halle-Saalkreis 395 Gs 34/07

Falscher Kinderporno-Verdacht gegen Kreditkartenbesitzer

“ Volksstimme“: Interview zu Mikado

20 Anträge gegen „Mikado“

Mikado: Weiterer Antrag, neue Argumente

Kartenscreening für Datenschützer kein Problem

Citibank garantiert: Mikado war rechtmäßig

Mikado: Gefahr strafrechtlicher Verfolgung;

Telepolis: Fragen zu Mikado

Mikado: Strafanzeige gegen Verantwortliche und SAT 1

Weiterer Antrag gegen Mikado

Kinderpornografie: ein Blick ins Gesetz

Mikado: Stäbchen für Stäbchen

Vorfeldermittlungen

Mikado

Ohne Konto

Im Posteingang drei Reaktionen auf Pfändungen. Alle von Banken. Keine steht mit den Schuldnern (mehr) in Geschäftsverbindung.

Das ist eine eher schlechte Trefferquote. Wenn sogar schon die Bank die Geschäftsverbindung gekündigt hat, sieht es für den Gläubiger überdies mau aus.

Telepolis: Fragen zu Mikado

Telepolis hat mich näher zur Operation Mikado befragt. Das Interview.

Weitere Beiträge zum Thema:

AG Halle-Saalkreis 395 Gs 34/07

Falscher Kinderporno-Verdacht gegen Kreditkartenbesitzer

“ Volksstimme“: Interview zu Mikado

20 Anträge gegen „Mikado“

Mikado: Weiterer Antrag, neue Argumente

Kartenscreening für Datenschützer kein Problem

Citibank garantiert: Mikado war rechtmäßig

Mikado: Gefahr strafrechtlicher Verfolgung;

Mikado: Strafanzeige gegen Verantwortliche und SAT 1

Weiterer Antrag gegen Mikado

Kinderpornografie: ein Blick ins Gesetz

Mikado: Stäbchen für Stäbchen

Vorfeldermittlungen

Mikado

VW-Affäre: Vorwürfe gegen Staatsanwälte

Der frühere VW-Betriebsratsvorsitzende Klaus Volkert erhebt Vorwürfe gegen die Braunschweiger Staatsanwaltschaft. Diese soll den Angeklagten Peter Hartz unter Druck setzen, damit dieser ein umfassendes Geständnis ablegt und so einen langen Prozess vermeidet. Mittelbar soll es darum gehen, Peter Hartz nicht von Volkerts Verteidiger befragen lassen zu müssen. Dies könnte, so wird gemutmaßt, manche Bombe platzen lassen.

Volkerts Anwalt schießt jetzt massiv gegen die zuständigen Staatsanwälte. Eine Strafverfolgerin soll sich in der Zeit ungeschickt geäußert haben. Hierauf gestützt, verlangt der Anwalt die Ablösung der Ermittler.

Die – zugegeben – etwas verwirrende Geschichte erzählt im Detail die Süddeutsche Zeitung.

Mikado: Strafanzeige gegen Verantwortliche und SAT 1

Mit einem Nebenaspekt der Operation Mikado befasst sich eine Strafanzeige gegen den zuständigen Oberstaatsanwalt, Polizeibeamte sowie gegen Mitarbeiter des Fernsehsenders SAT 1.

Lutz und Sylvia Baier werfen Mitarbeitern des Fernsehsenders vor, von der fraglichen Seite illegales Material heruntergeladen, gespeichert, ausgedruckt und somit besessen zu haben. Dies sei nicht zulässig. Die Mitarbeiter des Fernsehsenders hätten die Ermittlungsbehörden lediglich auf die Existenz der Seite hinweisen dürfen.

Einem Kriminalbeamten werfen die Anzeigenerstatter vor, er habe dem Fernsehteam von SAT 1 bei Durchsuchungen erlaubt, gefundenes kinderpornografisches Material zu filmen. Dieses Material sei in der Fernsehsendung über den Fall zwar verpixelt gewesen. Das ändere aber nichts daran, dass die Mitarbeiter des Senders nach wie vor Besitz an dem Material hätten, ihn aber jedenfalls für einen gewissen Zeitraum hatten.

Dem zuständigen Oberstaatsanwalt werfen die Anzeigenerstatter vor, er habe über einen längeren Zeitraum gewusst, dass SAT 1 im Besitz dieses Materials ist und dass dieses – auch zur Vorbereitung der Sendung – dort „verbreitet“ würde.

Von so einer Anzeige kann man natürlich halten, was man will. Richtig ist der Ausgangspunkt, dass der Besitz kinderpornografischer Schriften nicht durch edle Motive – so vorhanden – gerechtfertigt wird.

Sollte das Verhalten des Kriminalbeamten korrekt geschildert sein, erscheint mir das wirklich problematisch. Häufig ist es so, dass zum Beispiel nicht einmal Verteidiger in solchen Fällen Kopien der Bilder oder Filme anfertigen dürfen. Sie müssen sich die Beweismittel bei der Polizei ansehen.

Ansonsten möchte ich es mit der Dokumentation dieser Anzeige sein Bewenden haben lassen. Mir geht es um die Klärung der in diesem Antrag aufgeworfenen Fragen.

Die Strafanzeige im Wortlaut.

Weitere Beiträge zum Thema:

AG Halle-Saalkreis 395 Gs 34/07

Falscher Kinderporno-Verdacht gegen Kreditkartenbesitzer

“ Volksstimme“: Interview zu Mikado

20 Anträge gegen „Mikado“

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Telepolis: Fragen zu Mikado

Weiterer Antrag gegen Mikado

Kinderpornografie: ein Blick ins Gesetz

Mikado: Stäbchen für Stäbchen

Vorfeldermittlungen

Mikado

Empfehlung

Wieder so ein Fall, in dem die Unschuld meines Mandanten beweisbar sein dürfte. Uuups, ich meine natürlich: … in dem die Tat nicht nachzuweisen sein wird. Die Staatsanwaltschaft bietet an, das Verfahren einzustellen. Mein Auftraggeber soll 300 Euro an eine Blindenhörbücherei zahlen.

Schon der erste Prozesstag wäre teurer. Und ein Prozessrisiko besteht ja immer. Meine Empfehlung ist vor diesem Hintergrund klar.