Die WGV-Versicherung möchte ihre jungen Kunden per GPS überwachen lassen. Sofern die Fahranfänger nicht mehr als zwölfmal im Jahr zu schnell fahren, erhalten sie 30 Prozent Rabatt.
Das Ganze ist ein Pilotversuch.
Noch.
Die WGV-Versicherung möchte ihre jungen Kunden per GPS überwachen lassen. Sofern die Fahranfänger nicht mehr als zwölfmal im Jahr zu schnell fahren, erhalten sie 30 Prozent Rabatt.
Das Ganze ist ein Pilotversuch.
Noch.
Ich wollte mal einem (nicht diesem!) Richter 300 Euro zukommen lassen, damit ein gutes Urteil für mich rausspringt. Trotz Abraten meines Anwaltes hab ich es gemacht, und – gewonnen!
(Hab in den Briefumschlag allerdings die Visitenkarte meines Gegners gelegt.)
Ein Leserkommentar zu diesem Thema.
Ein gnadenloser Amtsrichter in Neuss hatte vor drei Monaten eine Mutter von elf Kindern wegen eines eher harmlosen Delikts zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt – diese Entscheidung versucht jetzt die Staatsanwaltschaft Düsseldorf händeringend rückgängig zu machen.
Die 40-Jährige war wegen einer falschen Verdächtigung schuldig gesprochen worden, die Staatsanwaltschaft hatte aber eine niedrigere Strafe mit Bewährung beantragt: „Wir haben jetzt den Vollstreckungshaftbefehl gestoppt“, sagte gestern Behördensprecher Johannes Mocken, „und prüfen von Amts wegen ein Gnadenverfahren“. Zur Begründung sagte Mocken, das jüngste Kind der Frau sei gerade mal 2 Jahre alt und: „Die Strafe ist ungewöhnlich hart!“ (pbd)
Nachtrag: Bericht im Express
Ich habe jetzt auch einen Anwalt. Schwerpunkt Internet-, Urheber- und Äußerungsrecht. Der Kollege mahnt für mich eine Person ab, die ins Internet schreibt. Das Schreiben ist sehr schön formuliert, mit vielen interessanten Paragrafen.
Am Streitwert hätte man vielleicht noch etwas schrauben können. Am Ende kostet der Spaß den Betreffenden einen Euro pro täglichem Leser. Das ist doch fast ein Schnäppchen.
Während der seit Jahren größte Sturm aufzieht, hat die Stadtreinigung gerade die Lützowstraße in Düsseldorf blitzblank gewienert.
Das war ja knapp.
Die Süddeutsche Zeitung fasst die neueste Öffentlichkeitsfahndung des Bundeskriminalamts zusammen:
Die Aktion war erfolgreich – und dennoch freuen sich die Fahnder nur begrenzt darüber. Die gute Nachricht: Das Mädchen lebt, es ist unverletzt. Die weniger gute Nachricht: Jeder kennt jetzt sein Aussehen und den traurigen Umstand, dass es sich freiwillig zu Sexposen für einen Internetpäderasten zur Verfügung stellte, wenn man denn bei einem 11-jährigen Kind von Freiwilligkeit sprechen kann.
Wer hat eigentlich den Bielefelder Oberstaatsanwalt Reinhard Baumgart dazu gezwungen, die für das Kind und dessen Familie so demütigenden Details herauszuposaunen? So laut, dass es für 73 Treffer bei Google News sowie unzählige Fernseh- und Radioberichte langt?
Weniger wäre mehr gewesen. Das Mädchen ist gefunden. Es geht ihm gut. Nähere Details werden nicht genannt, um laufende Ermittlungen nicht zu gefährden. Außerdem gebieten es die Persönlichkeitsrechte des Kindes und seiner Familie, Zurückhaltung zu üben. Wir appellieren an die Medien, die Privatsphäre der Betroffenen ebenfalls zu achten.
Natürlich hätte die Gefahr bestanden, dass sich die eine oder andere Zeitung und manches Fernsehmagazin nicht mit diesen Informationen zufriedengibt. Andererseits hätten diese bei Veröffentlichung weiterer Details vor Gericht einen schlechten Stand gehabt, wenn die Betroffene auf Unterlassung und Schmerzensgeld klagt.
Gegenüber der Bloßstellung durch die Staatsanwaltschaft ist das Kind zwar auch nicht schutzlos. Klaus Esser hat es mit seiner Klage vorgemacht. Allerdings wird selbst ein Schmerzensgeld nicht aufwiegen, was dem Kind auf seinem weiteren Weg alles noch begegnen wird.
Bei der Entscheidung, wie die Öffentlichkeit informiert wird, hätte eigentlich ein Blick in die Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren gereicht:
Ziff. 4c Rücksichtnahme auf den Verletzten
Der Staatsanwalt achtet darauf, daß die für den Verletzten aus dem Strafverfahren entstehenden Belastungen möglichst gering gehalten und seine Belange im Strafverfahren berücksichtigt werden.Ziff. 23 Zusammenarbeit mit Presse und Rundfunk
(1) Bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit ist mit Presse, Hörfunk und Fernsehen unter Berücksichtigung ihrer besonderen Aufgaben und ihrer Bedeutung für die öffentliche Meinungsbildung zusammenzuarbeiten. … Auch ist im Einzelfall zu prüfen, ob das Interesse der Öffentlichkeit an einer vollständigen Berichterstattung gegenüber den Persönlichkeitsrechten des Beschuldigten oder anderer Beteiligter, insbesondere auch des Verletzten, überwiegt. Eine unnötige Bloßstellung dieser Person ist zu vermeiden.
Diese Richtlinien sind bindend. In der Theorie.
Die Citibank garantiert dafür, dass sie Daten ihrer Kunden nur herausgibt, wenn die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Was man im Garantiefall erwarten kann, schreibt die Bank leider nicht.
Kommentar des betroffenen Kunden zum Schreiben.
Die Deutsche Bank braucht offenbar noch etwas mit der Aufarbeitung des Falles. Heute schreibt mir die Rechtsabteilung, die Überprüfung sei noch nicht abgeschlossen. Ich soll aber baldmöglichst eine Stellungnahme erhalten.
Nachtrag: Noch eine Antwort der Citibank, kleine Datenpanne inklusive.
Weitere Beiträge zum Thema:
– AG Halle-Saalkreis 395 Gs 34/07
– Falscher Kinderporno-Verdacht gegen Kreditkartenbesitzer
– “ Volksstimme“: Interview zu Mikado
– Mikado: Weiterer Antrag, neue Argumente
– Kartenscreening für Datenschützer kein Problem
– Mikado: Gefahr strafrechtlicher Verfolgung;
– Mikado: Strafanzeige gegen Verantwortliche und SAT 1
– Weiterer Antrag gegen Mikado
– Kinderpornografie: ein Blick ins Gesetz
– Mikado: Stäbchen für Stäbchen
– Mikado
In Klageerwiderungen ist es immer sinnvoll, abgestuft zu argumentieren. Also:
1. Wir waren es nicht.
2. Hilfsweise: Wenn wir es waren, hat den Auftrag ein nicht vertretungsberechtigter Mitarbeiter eigenmächtig erteilt.
3. Hilfsweise hilfsweise: Sofern wir doch rechtswirksam einen Auftrag erteilt haben, sind keine Arbeiten ausgeführt worden.
4. Extrem hilfsweise: Wenn Arbeiten ausgeführt wurden, führten diese nicht zum Erfolg.
Ich habe das aus aktuellem Anlass mal um einen Punkt erweitert:
„Der Geschäftsführer der Beklagten würde aus prinzipiellen Gründen keinen Vertrag mit einer Limited schließen.“
Premiere: ein Brief an eine Rechtsanwältin, die neben dem zu auch ein Prinzessin im Namen führt.
Mal wieder so eine Abmahnung, die der Gegner offensichtlich nicht weiter verfolgt. Eine Firma hatte im Herbst den Betreiber eines Forums per Anwalt abmahnen lassen. Mit der pauschalen Behauptung, die Berichte über das Unternehmen seien „zum Teil unwahr und geschäftsschädigend“.
Wir schrieben zurück, es könne wohl kaum die Löschung wahrer und nicht geschäftsschädigender Behauptungen verlangt werden. Da wir aber auch keine offensichtlich unwahren und geschäftsschädigenden Aussagen feststellen konnten, baten wir um Mitteilung, welche Passagen konkret beanstandet werden.
Seitdem herrscht wohliges Schweigen. Das muss ich jetzt mal durchbrechen, indem ich dem Mandanten eine Rechnung schicke.
Hier stand ein Eintrag über Amazon. Ich vermisste den Button zum Kaufen einzelner Bücher. Dabei habe ich übersehen, dass mein 17-Zoll-Monitor wohl nicht mehr in der Lage ist, die Angebotsseite komplett anzuzeigen. Der Button „In den Einkaufswagen“ ganz rechts ist mir deshalb entgangen.
Zu Unrecht geschimpft. Sorry.
Ich gehe mir Bildschirme ansehen.
Nachtrag um 18.15 Uhr: Plötzlich geht es wieder. Den Monitor habe ich zum Glück noch nicht bestellt.
Von Eberhard Ph. Liliensiek
Zwei Polizeibeamte in Aachen sahen sich von Vorgesetzten kürzlich unter Druck gesetzt. So sehr, dass sie ihn bei arglosen Autofahrer abließen. Sie sollten umsetzen, was Innenminister Ingo Wolf (FDP) von allen Polizeibehörden verlangt: auch geringe Verstöße streng zu strafen, um schwere Verkehrsunfälle zu vermeiden.
Aber statt auf Raser oder alkoholisierte Fahrer zu achten, demonstrierten die beiden, wohl ein wenig trotzig, ihre Fähigkeiten: Am Lousberg hefteten sie in nur einer Nacht auf lediglich zwei Straßen 88 Knöllchen an Autos, die entgegen der Parkrichtung geparkt waren. Diese Aktion wiederum setzte den Polizeipräsidenten Klaus Oelze unter Druck. „Der ruhende Straßenverkehr“, das räumte gestern Behördensprecher Michael Houba ein, „interessiert uns zweitrangig“.
Das ahnten wohl auch die angezeigten Autobesitzer. Sie informierten einen Pressevertreter, dessen Anfrage beim Präsidenten eilige Gnade auslöste: Oelze will alle 88 Knöllchen widerrufen, wer bezahlt hat, soll die 15 Euro erstatteten bekommen. Seine rechtlich umstrittene Konstruktion heißt, die Autobesitzer mussten nicht mit urplötzlichen Kontrollen rechnen, sie hatten demnach „Bestandsschutz“.
Diese Wertung lässt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) schnaufen: „Den beiden Polizisten einen Vorwurf zu machen, die ihrem Herzen Luft gemacht haben, geht in die falsche Richtung“, schimpft GdP-Landvizeschef Herbert Uebler. Besser sollten Politiker, allen voran Innenminister Wolf und verantwortliche Führungskräfte der Polizei die Schuld bei sich suchen. Denn die seien es, die immer häufiger kontrollierend auf die „Knöllchen-Bundesliga-Tabellen“ gucken. Und Behörden vergleichen, die Wachen und Dienstgruppen – selbst zwischen den einzelnen Beschäftigten. Uebler sarkastisch: „Es fehlt nur noch, dass man Monatsbeste kürt“. (pbd)
Im Rahmen der Aktion Mikado hat die Staatsanwaltschaft Halle 22 Millionen deutsche Kreditkartenkonten überprüfen lassen. Mir liegt nun eines der Auskunftsersuchen vor.
Das Schreiben bezieht sich auf ein Ermittlungsverfahren gegen bislang unbekannte Nutzer eines konkret genannten kinderpornografischen Portals.
Die Staatsanwaltschaft Halle bittet in dem Schreiben um Beantwortung bestimmter Fragen, und zwar zur Vermeidung einer zeugenschaftlichen Vernehmung des zuständigen Mitarbeiters gemäß § 161a Strafprozessordnung.
Bei der Schilderung des Sachverhaltes wird mehrmals betont, dass bislang unbekannte Nutzer ermittelt werden sollen.
Genannt sind der Zahlungszeitraum, der Name einer Empfängerfirma (ohne Angaben über den juristischen Status), eine sogenannte Händlerbank, eine Merchant ID und der überwiesene Geldbetrag.
Anhand dieser Kriterien soll die Frage beantwortet werden, welche Kreditkartenkonten eine entsprechende Zahlung aufweisen. Die Frage erstreckt sich sowohl auf Visacard als auch auf Mastercard.
Die Empfängerin wird darum gebeten, das Ersuchen vertraulich zu behandeln und die Inhaber der Kreditkarten nicht zu informieren, damit der Ermittlungserfolg nicht gefährdet wird. Vorsorglich weist die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass sich der Empfänger der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aussetzt, falls er die Bitte nicht beachtet.
Unklar bleibt, worauf sich der Hinweis auf die Strafbarkeit bezieht. Es gibt in dem Schreiben neben der Bitte um Vertraulichkeit eine weiter ausdrücklich geäußerte und als solche bezeichnete Bitte: jene auf das Kartenscreening.
Zur Quelle des Schreibens: Ein Leser des law blog hat sich bei seiner Bank beschwert. Mit ihrer Stellungnahme übersandte ihm die Bank eine Kopie des Schreibens der Staatsanwaltschaft.
Weitere Beiträge zum Thema:
– AG Halle-Saalkreis 395 Gs 34/07
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– Mikado: Weiterer Antrag, neue Argumente
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– Citibank garantiert: Mikado war rechtmäßig
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– Weiterer Antrag gegen Mikado
– Kinderpornografie: ein Blick ins Gesetz
– Mikado: Stäbchen für Stäbchen
– Mikado
Richtig gefährlich wurde für einen Mann ein Kirchenbesuch in Wiesbaden. Er hat bei der Kommunion die Hostie nur angeknabbert, den Rest eingesteckt. Darauf stellten ihn zwei Frauen, ein Dekan eilte zur Hilfe:
Mehrere Gläubige hätten ihn gepackt, ihm die Arme weit vom Körper weg gezogen. Thomas R., der nicht versteht, warum alle derart aufgebracht sind, wehrt sich. Der robustere Stadtdekan spielt seinen körperlichen Vorteil aus, als sein Kontrahent, der sich nicht mehr anders zu helfen gewusst haben will, nach ihm tritt – zu Eltz nimmt den Mann nach eigener Schilderung nahe der Sakristei in einen „Polizeigriff“. Er sei nach unten gedrückt worden, Richtung Boden, schildert Thomas R. das Erlebte. Der Stadtdekan hat das anders in Erinnerung. Der Mann sei auch „nicht systematisch durchsucht“ worden, sagt zu Eltz, was der Betroffene sehr wohl erlebt haben will. Eine der Frauen soll auf der Suche nach der Hostie seine Jackentaschen leergeräumt haben.
Die Staatsanwaltschaft muss sich jetzt über verschiedene Straftatbestände Gedanken machen: Körperverletzung, Diebstahl, Störung der Religionsausübung, Nötigung etc. pp.
Mehr im Wiesbadener Kurier.
(Danke an Mathias Schindler für den Link)