Dönertiere vs. BigKebab-Burger

Dass McDonald’s Österreich mit türkischem Slang und Goldkettchen für BigKebab-Burger und Onion Rings warb, fanden Erkan & Stefan („Dönertier“) nicht komisch. Vor dem Landgericht München I klagten die Komiker auf Unterlassung und Schadensersatz.

Der Schuss ging nach hinten los. Denn Erkan & Stefan haben es jetzt schwarz auf weiß, dass sie keinen eigenen Sprachstil entwickelt haben. Sie haben, so das Landgericht, nur bei türkischsprachigen Jugendlichen abgeguckt. Da sie nur imitieren und parodieren, liegt gerade keine „nur ihnen eigene Form der sprachlichen Darstellung in Wort und Stimmklang“ vor, wie es die Anwälte ihrerseits unnachahmlich behaupteten.

Wahrscheinlich hatten die Richter nur Angst, dass Erkan & Stefan im nächsten Arbeitsgang ein paar Millionen Jugendliche abmahnen lassen. Jetzt ist sie vorbei, die historische Chance.

(Infos gefunden bei RA Dr. Bahr)

Zahlenlotto

Wieder so ein hingeschlunzter Strafbefehl vom Amtsgericht. Ist es denn wirklich zu viel verlangt, wenigstens das Aktenzeichen leserlich zu schreiben?

Ich rufe lieber nicht selbst an. Dann kriegt man nämlich schon mal gern Antworten wie: „Ohne genaues Aktenzeichen kann ich Ihnen nicht helfen.“

Für so was ist meine Jahresanfangs-Laune doch zu fragil.

Teurer Anwalt

Auf die Forderung eines Werkstattbetriebs, den wir vertreten, hat Herr B. allergisch reagiert. Unter anderem hat er mir mit seinem Anwalt gedroht, dessen Rechnung deutlich höher ausfalle. (Was wohl etwas über die Qualität seines Anwalts sagen sollte.) Nachzulesen hier.

Nach gewonnenem Prozess und eingeleiteter Zwangsvollstreckung teilt das Amtsgericht mit, Herr B. habe bereits die eidesstattliche Versicherung abgelegt. Er ist also pleite.

Zum Offenbarungseid hat ihn übrigens der teure Anwalt getrieben.

Quasi – ein Wort mit Zukunft

Innenminister Wolfgang Schäuble scheint nicht damit leben zu können, dass in unserem Land Menschenleben nicht für andere Menschenleben geopfert werden dürfen. Mit dieser Begründung und dem eindringlichen Hinweis auf die Menschenwürde hatte das Bundesverfassungsgericht ein neues Gesetz für unwirksam erklärt, das den Abschuss entführter Passagierflugzeuge erlaubte.

Jetzt propagiert der Politiker ein neues Gesetzeskonstrukt. Er will die Entführung eines Passagierflugzeugs als „Quasi-Verteidigungsfall“ einstufen und damit das Kriegsvölkerrecht aktivieren. Unter dessen Geltung sei der Abschuss erlaubt, erläutert Schäuble in der Süddeutschen Zeitung.

Die Sache wird schon daran scheitern, dass man nicht per definitionem etwas zum Krieg / Verteidigungsfall erklären kann, was ersichtlich keiner ist. Da wird es auch nichts helfen, das Grundgesetz um den Quasi-Verteidigungsfall zu ergänzen in der Hoffnung, so mal kurzerhand lästige Grundrechte suspendieren zu können.

Wir halten zunächst fest, dass man sich nicht einmal mehr davor scheut, mit juristischen Winkelzügen menschliches Leben als solches disponibel zu machen. Welche Missachtung gleichzeitig dem Bundesverfassungsgericht entgegengebracht wird, ist da fast schon nebensächlich.

Quasi dürfte ein Wort mit Zukunft sein.