Das bespitzelte Parlament

Dürfen Abgeordnete des Deutschen Bundestages eigentlich bespitzelt werden? Ist es denkbar, dass Nachrichtendienste Wanzen und Kameras im Bundestagsbüro und im heimischen SchlafArbeitszimmer installieren, Abgeordnetencomputer anzapfen oder sogar Agenten (aka Sekretärin) auf unsere gewählten Volksvertreter ansetzen? Heute Morgen hätte ich mich bei so einer Frage erst mal rückversichert: Schwer gegessen? Schlecht geträumt?

Nein, nur in der bundesdeutschen Realität aufgewacht. Die Bundesregierung höchstselbst ist der Meinung, dass einzelne Abgeordnete des Deutschen Bundestages bespitzelt werden dürfen. Und zwar auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln. Die Regierung beruft sich dabei auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom Mai 2006. Darin soll Folgendes stehen:

Das … Gutachten … kommt zu dem Ergebnis, dass eine Beobachtung von Abgeordneten bzw. der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel nur dann unzulässig ist, wenn die Funktionsfähigkeit des Parlaments bzw. die innerparlamentarischen Statusrechte des Abgeordneten beeinträchtigt werden. Dies wäre nur dann der Fall, wenn die Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörden auf die parlamentarische Willensbildung bzw. die parlamentarische Tätigkeit des Abgeordneten als solche direkt oder indirekt Einfluss nehmen würde (z. B. Beeinflussung des Abstimmungsverhaltens oder der Redebeiträge). Vorbehaltlich solcher statusbeeinträchtigender Rechtswirkungen auf die verfassungsmäßigen Rechte nach den Artikeln 46 und 38 GG ist eine Beobachtung von Abgeordneten grundsätzlich zulässig.

In der Antwort auf eine Anfrage der Linkspartei (PDF) macht die Bundesregierung auch kaum einen Hehl daraus, dass solche Maßnahmen – wenn auch derzeit keine nachrichtendienstlichen – laufen. Nähere Auskunft verweigert sie mit dem lapidaren Hinweis, es bestehe die Gefahr auf Rückschlüsse zur Arbeitsweise des Verfassungsschutzes.

Grundsätzlich ist es also kein Problem, dass der Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst oder ein sonstiger deutscher Nachrichtendienst Abgeordnete (und deren Gesprächspartner, Familienangehörige, Liebhaber und Dealer) abhören und filmen. Oder sich in die Abgeordnetencomputer hacken. Da kann man sich als Volksvertreter aus einer anderen Fraktion als der Linkspartei natürlich zurücklehnen und erleichtert feststellen, dass man ja selbst wohl kaum im Verdacht des Extremismus steht, so wie ihn der Verfassungsschutz und die Nachrichtendienste definieren.

Noch.

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. Artikel 20 Grundgesetz

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Artikel 38 Grundgesetz

(Näheres bei heise online)