Das Oberlandesgericht Düsseldorf erteilt der Urheberabgabe auf Drucker eine Abfuhr. Die VG Wort hatte Druckerhersteller verklagt und die Vergütung rückwirkend ab 2001 verlangt. Nach Auffassung des Gerichts sind Drucker eher Ausgabe- und weniger Vervielfältigungsgeräte. Deshalb sei die Abgabe nicht gerechtfertigt.