Die Veröffentlichung von Polizeiprotokollen in Südhessen soll ein Bedienungsfehler gewesen sein, berichtet heise online. Die Einsatzberichte, einschließlich der Namen und Adressen Beschuldigter, seien nur für das Intranet bestimmt gewesen.
Wie es scheint, wird der „Bedienungsfehler“ gleich zu einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme umfunktioniert:
Nun warnt das Präsidium eindringlich vor einer Speicherung, Verbreitung oder sonstigen Nutzung, da es sich beim Verbreiten dieser Daten um Verstöße handelt, die als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden könnten.
Ob bei Google schon IP-Nummern abgefordert wurden?