In Klageerwiderungen ist es immer sinnvoll, abgestuft zu argumentieren. Also:
1. Wir waren es nicht.
2. Hilfsweise: Wenn wir es waren, hat den Auftrag ein nicht vertretungsberechtigter Mitarbeiter eigenmächtig erteilt.
3. Hilfsweise hilfsweise: Sofern wir doch rechtswirksam einen Auftrag erteilt haben, sind keine Arbeiten ausgeführt worden.
4. Extrem hilfsweise: Wenn Arbeiten ausgeführt wurden, führten diese nicht zum Erfolg.
Ich habe das aus aktuellem Anlass mal um einen Punkt erweitert:
„Der Geschäftsführer der Beklagten würde aus prinzipiellen Gründen keinen Vertrag mit einer Limited schließen.“