Wieder so ein Fall, in dem die Unschuld meines Mandanten beweisbar sein dürfte. Uuups, ich meine natürlich: … in dem die Tat nicht nachzuweisen sein wird. Die Staatsanwaltschaft bietet an, das Verfahren einzustellen. Mein Auftraggeber soll 300 Euro an eine Blindenhörbücherei zahlen.
Schon der erste Prozesstag wäre teurer. Und ein Prozessrisiko besteht ja immer. Meine Empfehlung ist vor diesem Hintergrund klar.