So lakonisch faxt zum Beispiel der Zoll an Telekommunikationsunternehmen:
„Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Mitteilung der PUK/PIN-Nummer für die nachfolgend aufgeführte SIM-Karte
25 …. ….. . . …..
sowie der zu diesem Vertrag angegebenen Kundendaten (Anschlussinhaber, Aktivierungsdatum pp.)“
Im Betreff heißt es lediglich: „Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft A. wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, hier: Auskunft zu Bestandsdaten nach § 113 TKG.“
Zwei Stunden später sind die Informationen da.