Weil sie Kunden einer Kinderpornoseite auf die Spur kommen wollten, sollen Fahnder aus Sachsen-Anhalt die Kontobewegungen aller (!) Inhaber deutscher Kreditkarten überprüft haben, berichtet Spiegel online:
Um zumindest die Konsumenten des illegalen Angebots ermitteln zu können, griffen Staatsanwaltschaft und Beamte des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt nach Informationen von SPIEGEL ONLINE zu einer bisher beispiellosen Maßnahme.
Offenbar ließen sie den Zahlungsverkehr aller deutschen Kreditkartenbesitzer daraufhin überprüfen, ob eine bestimmte Summe in einem festgelegten Zeitraum auf ein verdächtiges Konto im Ausland überwiesen worden ist. Sämtliche um Auskunft ersuchten Unternehmen der Kreditkartenwirtschaft kooperierten offenbar mit den Ermittlern und gaben die Daten ihrer verdächtigen Kunden preis.
Überprüft wurde nach dem Bericht, ob in einem bestimmten Zeitraum ein gewisser Betrag auf ein ausländisches Konto überwiesen wurde.
Wenn das stimmt, haben wir wohl mit einer neuen Dimension der „Rasterfahndung“ zu tun. Und mit einem geradezu grotesken Generalverdacht gegen jeden Kreditkartenbesitzer; laut Bericht reden wir über bescheidene 22 Millionen Menschen.
Das Gute ist, dass sich wohl jeder Betroffene bei dem Gericht, welches diese Maßnahme durchgewunken hat, wehren kann. Naheliegend dürfte ein Antrag sein, die Rechtswidrigkeit der Kontenabfrage feststellen zu lassen (entsprechend § 98 Absatz 2 S. 2 Strafprozessordnung).
An die Kreditkartenfirmen wird sicher auch die eine oder andere Frage zu stellen sein.