Aus dem Urteil eines Landgerichts in einer Strafsache:
Es dürfte allgemein bekannt sein und ist auch dem in diesem Verfahren ausschließlich mit Männern besetzten Spruchkörper bekannt, dass es sich bei der weiblichen Brust um eine im Vergleich zu anderen Körperregionen besonders berührungsempfindliche Körperzone handelt.