Wenige Minuten vor der Verhandlung in einer Bußgeldsache erreichte mich der Anruf meines Mandanten. Er sei schwer erkältet. Deshalb könne er nicht kommen.
Der Richter gibt ihm die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen ein Attest vorzulegen. Wenn das kommt und überzeugend ausfällt, gibt es einen neuen Verhandlungstermin.
Wenn nicht, wird der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid verworfen.
Das nenne ich kulant. Ich habe bei so kurzfristigen Entschuldigungen auch schon Richter erlebt, die den Einspruch sofort verwerfen. Der Betroffene darf dann den steinigen Weg über ein Wiedereinsetzungsgesuch gehen.