Kommunen dürfen Pressevertreter für Auskünfte nicht gesondert zur Kasse bitten. Das hat das Verwaltungsgericht Arnsberg entschieden. Die Stadt Meschede hatte Fragen der Zeitschrift „Der Steuerzahler“ beantwortet und hierfür 24,60 € berechnet.
Die Gebührenerhebung ist, so das Gericht, durch vorrangige presserechtlichen Normen ausgeschlossen. Danach seien die Behörden verpflichtet, den Vertretern der Presse Auskünfte zu erteilen. Die gesetzlichen Grenzen dieses Auskunftsanspruches rechtfertigten die Gebührenerhebung nicht. Anderweitigen Beschränkungen unterliege der Informationsanspruch nicht.
Daran schließt sich eine Frage an: Sind Blogger auch Journalisten? Der nächste Gebührenbescheid könnte die Frage klären…