Bei der Sicherheitskonferenz 2006 hatten Demonstranten den früheren US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld als „Massenmörder“ tituliert. Das Amtsgericht München hat jetzt festgestellt, dass ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz nicht vorlag, berichtet beck-aktuell.
Wegen Beleidigung konnte die Staatsanwaltschaft nicht vorgehen. Weder die US-Regierung noch Rumsfeld selbst haben den erforderlichen Strafantrag gestellt. Das US-Generalkonsulat soll sogar ausdrücklich mitgeteilt haben, es bestehe kein Interesse an einer Strafverfolgung.
Das unterscheidet eben einen coolen Ami einem mimosigen Deutschen.