Die Abmahnung des Deutschen Olympischen Sportbundes gegen das Saftblog war weit weniger erfolgreich, als es sich der Verband wohl gewünscht hätte. Offensichtlich hat der DOSB eingesehen, dass die Verwendung der Begriffe „Olympiade“ und „olympisch“ in einem sachlichen Bericht auch auf einer kommerziellen Internetseite das Olympiaschutzgesetz nicht verletzt. Im Saftblog heißt es jedenfalls, der DOSB stoße sich nicht mehr hieran.
Die ungenehmigte Abbildung der olympischen Ringe war nach geltender Rechtslage nicht in Ordnung, das war klar. Ich nehme an, die jetzt unterzeichnete Unterlassungserklärung bezieht sich hierauf. Die Anwaltsrechnung soll sich um 90 % verringert haben. Ein schöner Erfolg für die Kelterei Walther und ihren Anwalt. Eine Blamage für den DOSB, aber das hat man von juristischer Kraftmeierei.
Erneut kein gutes Licht auf den DOSB wirft allerdings die Bedingung, dass Walthers eine Stellungnahme zu der Sache veröffentlichen. Der „Textvorschlag“ des DOSB zeigt jedenfalls das Bestreben, sich PR-mäßig reinzuwaschen. Bemerkenswert finde ich den wiederholten Hinweis, dass die Anwälte des DOSB eine Einzelfallanalyse erst vornehmen, wenn sie a) die Abmahnung geschickt und b) sich der Abgemahnte bei ihnen gemeldet hat. An sich ist so ein Verhalten ein gewichtiges Indiz für Massenabmahnungen. Die sind unzulässig. Aber lassen wir das…
… jedoch könnte vielleicht noch jemand schnell dem DOSB erklären, dass er keine „Marke“ besitzt. Vielleicht hat er bald auch nicht mehr den Schutz des Sondergesetzes auf seiner Seite. Gegen das nach der gescheiterten Leipzig-Bewerbung sinnlose Olympiaschutzgesetz läuft ja bereits eine eine entsprechende Petition..
Weder der olympische Gedanke noch die olympischen Ringe gehören in die Hände von Geschäftemachern (größtes Argument im Abmahnschreiben war der Ausfall von Lizenzgebühren) und staubtrockenen Funktionären, die aus dem Abmahnsport (17 Seiten!) offensichtlich erheblichen Lustgewinn ziehen. Schon deshalb kann man der Petition nur Erfolg wünschen.