Der Bearbeitung eines Mahnantrags stehen Hinderungsgründe entgegen. Es geht um ein Darlehen. Die Hauptforderung hat der Gegner bezahlt, nicht jedoch die vereinbarten Zinsen. Im Mahnbescheidsantrag haben wir nicht nur die rückständigen Zinsen geltend gemacht, sondern – quasi automatisch – auch Verzugszinsen.
Das Amtsgericht weist jetzt darauf hin, dass Zinseszinsen verboten sind.
Gut, ich kann den Zinsantrag problemlos zurücknehmen. Trotzdem schäme ich mich ein bisschen. Meine Vorlesung BGB für Anfänger liegt doch erst 20 Jahre zurück.