Auf die Forderung eines Werkstattbetriebs, den wir vertreten, hat Herr B. allergisch reagiert. Unter anderem hat er mir mit seinem Anwalt gedroht, dessen Rechnung deutlich höher ausfalle. (Was wohl etwas über die Qualität seines Anwalts sagen sollte.) Nachzulesen hier.
Nach gewonnenem Prozess und eingeleiteter Zwangsvollstreckung teilt das Amtsgericht mit, Herr B. habe bereits die eidesstattliche Versicherung abgelegt. Er ist also pleite.
Zum Offenbarungseid hat ihn übrigens der teure Anwalt getrieben.