Innenminister Wolfgang Schäuble scheint nicht damit leben zu können, dass in unserem Land Menschenleben nicht für andere Menschenleben geopfert werden dürfen. Mit dieser Begründung und dem eindringlichen Hinweis auf die Menschenwürde hatte das Bundesverfassungsgericht ein neues Gesetz für unwirksam erklärt, das den Abschuss entführter Passagierflugzeuge erlaubte.
Jetzt propagiert der Politiker ein neues Gesetzeskonstrukt. Er will die Entführung eines Passagierflugzeugs als „Quasi-Verteidigungsfall“ einstufen und damit das Kriegsvölkerrecht aktivieren. Unter dessen Geltung sei der Abschuss erlaubt, erläutert Schäuble in der Süddeutschen Zeitung.
Die Sache wird schon daran scheitern, dass man nicht per definitionem etwas zum Krieg / Verteidigungsfall erklären kann, was ersichtlich keiner ist. Da wird es auch nichts helfen, das Grundgesetz um den Quasi-Verteidigungsfall zu ergänzen in der Hoffnung, so mal kurzerhand lästige Grundrechte suspendieren zu können.
Wir halten zunächst fest, dass man sich nicht einmal mehr davor scheut, mit juristischen Winkelzügen menschliches Leben als solches disponibel zu machen. Welche Missachtung gleichzeitig dem Bundesverfassungsgericht entgegengebracht wird, ist da fast schon nebensächlich.
Quasi dürfte ein Wort mit Zukunft sein.