– Mit 40 scheide ich aus diesem Leben aus;
– Weltbankpräsident: Löcher in den Socken;
– Versicherung zahlt per Scheck;
– Am Rheinischen Kapitalismus soll die Welt genesen;
– Akte 08/15;
Nach 22 Jahren Haft ist ein Mörder aus dem Gefängnis entlassen worden. Er ist ein freier Mann, dennoch verfolgt ihn die Polizei rund um die Uhr. Es handelt sich um eine „offene Begleitung“, nicht um eine heimliche Beschattung.
Mit der Maßnahme will das Innenministerium in Sachsen-Anhalt „größtmögliche Sicherheit“ herstellen. Offenbar ist man nicht mit der Entscheidung der Gerichte einverstanden, die eine gegen den Mann verhängte Sicherungsverwahrung nicht verlängert haben.
Nach diesem Zeitungsbericht geben die Behörden in Sachsen-Anhalt einer Gesetzeslücke schuld an der Entlassung des Mannes. Für die Sicherungsverwahrung werde eine gegenwärtige, konkrete und hochgradige Gefährlichkeit verlangt. Der Entlassene sei aber laut Gutachter nur „mittelgradig gefährlich“.
Das klingt weniger nach einer Gesetzeslücke. Und mehr nach Unwilligkeit, sich mit gerichtlichen Entscheidungen, die sich am Gesetz und den Vorgaben des Bundesgerichtshofes orientieren, abzufinden. Ob man damit noch dem Rechtsstaat dient, ist eine berechtigte Frage.
Sollten solche Sonderbehandlungen für entlassene Gewalttäter die Regel werden, stoßen die Behörden natürlich bald an die Grenzen des Machbaren. Was kommt dann? Der Ruf nach noch härteren Strafen oder automatischer Sicherungsverwahrung bis ans Lebensende?
Ein „möglicher Neumandant“ bat um Rückruf. Es ging nur der Anrufbeantworter ran. Mit einem bemerkenswert kurzen Text:
Bitte. Nur. Wichtige. Nachrichten. Hinterlassen.
Da musst du in Sekundenbruchteilen eine Entscheidung treffen.
Vermieter und Mieter streiten sich um das beliebteste Thema. Die Betriebskosten. Meine Mandantin bemängelte vor allem den Abrechnungsmaßstab. Ihre Wohnung kam ihr weit kleiner vor als angegeben.
Das nahmen sich die Vermieter zu Herzen. In der neuen Abrechnung entfallen auf die Wohnung tatsächlich weniger Quadratmeter. Im Begleitschreiben heißt es:
Wir haben die Quadratmeter des gesamten Hauses überprüfen lassen… Nach Aufmaß und Erstellung einer professionellen Architekturberechnung ergibt sich für das Haus eine Gesamtnutzfläche von….
Schön und gut. Meine Mandantin bringt nun allerdings was anderes auf die Palme. Von einem Aufmaß wusste sie nichts. Sie hat auch niemanden in ihre Wohnung gelassen.
Bin mal gespannt, wie die Vermieter das erklären.
Das Gegenmittel zu den usseligen Snap-Previews; serviert von Snap selbst. Wirklich lobenswert.
Von Eberhard Ph. Liliensiek
NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) reagiert offenbar gelassen. Den von der SPD eingesetzten und von den Grünen unterstützten Untersuchungsausschuss zur Klärung einer grausamen Tötung in der Jugend-Justizvollzugsanstalt Siegburg kommentierte gestern ihr Sprecher Ulrich Hermanski: „Im Gegensatz zu ihren SPD-Amtsvorgängern hat die Ministerin ihre Hausaufgaben im Strafvollzug gemacht!“
Gerade gestern hatte Müller-Piepenkötter nach eigener Einschätzung „zwei wichtige Weichenstellungen“ für die Zukunft der JVA getroffen. Sie ordnete an, dass der Jugend- und Strafvollzug künftig strikt voneinander getrennt werden. Diese Selbstverständlichkeit, vom Jugendgerichtsgesetz vorgeschrieben, war lange Zeit nicht praktiziert worden: „Durch Belegungsspitzen konnte die Trennung nicht immer gelingen“, räumte gestern Detlef Wenzel vom Justizvollzugsamt Wuppertal ein.
Die Ministerin habe nun aber „einen Riegel vorgeschoben“. Zudem ernannte sie mit Wolfgang Klein (48) einen neuen Leiter. Der Jurist konnte Erfahrungen in vier Gefängnissen sammeln. Seine neue Stellvertreterin Gertrud Lüdenbach (57) hat zuvor in 6 Gefängnissen gearbeitet.
In den Fraktionen stieß die Einsetzung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses auf unterschiedliche Reaktionen. Während SPD-Vizechef Ralf Jäger der CDU/FDP-Landesregierung vorwarf, sie sei „zu viele Antworten schuldig geblieben“ und die Justizministerin flüchte sich „in Aktionismus“, konterte die FDP. Deren rechtspolitischer Sprecher Robert Orth begrüßt den Ausschuss. Der werde die strukturellen Probleme aufzudecken. Die habe die Regierungskoalition von Rot-Grün übernehmen müssen. „Der Ausschuss wird auch die Vorkommnisse der vergangenen 10 Jahre in den Justizvollzugsanstalten untersuchen“.
Dem schloss sein CDU-Kollege Peter Biesenbach an. Johannes Remmel von den Grünen sieht nur einen Weg: „Umfassende Aufklärung, die Missstände offen legen, Verantwortlichkeiten klären und entsprechende Konsequenzen ziehen“.
Unterdessen werden zur Verstärkung des Strafvollzuges momentan 400 Frauen und Männer im Alter von 20 bis 27 Jahren gesucht. Geboten werden laut Justizministerium „sichere Arbeitsplätze“ an 37 Standorten. Das Stellenangebot. (pbd)
Der TÜV Rheinland vermittelt Kredite. Damit sich mehr Leute die MPU aka Idiotentest leisten können. In der Pressemitteilung klingt das sehr selbstlos:
Wem der Führerschein entzogen wurde, der hat viele Sorgen und meist nur ein Ziel: den Führerschein so schnell wie möglich zurückzuerlangen. Mit dem neuen Angebot wollen wir Betroffenen auch bei einem finanziellem Engpass den sofortigen Einstieg ermöglichen.
Der TÜV Rheinland wird als „Vermittler der Finanzdienstleistungen“ tätig. Das bringt Provisionen von der Partnerbank. Zu der Sorge um finanziell angeschlagene Bevölkerungskreise gesellt sich also auch ein gesundes Profitinteresse.
Alles kein Problem? Nun ja, die Begutachtung ist so was wie outgesourcte hoheitliche Tätigkeit. Mit dem Ergebnis der MPU steht in der Regel fest, ob der Proband auf dem Straßenverkehrsamt seine Fahrerlaubnis zurückbekommt. Kreditvermittlung passt für mich nicht so recht in diesen halbamtlichen Rahmen.
Allerdings immer noch besser als Riester-Renten.
Die Magdeburger Volksstimme hat mich zur Mikado-Fahndung befragt.
Weitere Beiträge zum Thema:
– AG Halle-Saalkreis 395 Gs 34/07
– Falscher Kinderporno-Verdacht gegen Kreditkartenbesitzer
– Mikado: Weiterer Antrag, neue Argumente
– Kartenscreening für Datenschützer kein Problem
– Citibank garantiert: Mikado war rechtmäßig
– Mikado: Gefahr strafrechtlicher Verfolgung;
– Mikado: Strafanzeige gegen Verantwortliche und SAT 1
– Weiterer Antrag gegen Mikado
– Kinderpornografie: ein Blick ins Gesetz
– Mikado: Stäbchen für Stäbchen
– Mikado
Die neue Anschnallpflicht bei der Lufthansa lässt mich ziemlich kalt. Ich habe als Kind auf einem Iberia-Flug gesehen, wie in einem Gewitter nicht angeschnallte Fluggäste gegen die Decke geknallt sind. Seitdem lege ich den Gurt an, wenn ich im Flugzeug sitze.
Es ist auch gar nicht erforderlich, den Gurt stramm zu ziehen. Darauf weist der Lufthansa-Sprecher in diesem Interview dankenswerterweise hin. Aber wir wären ja nicht in Deutschland, wenn es jetzt nicht auf jedem Flug Diskussionen gäbe.
Aus einem Telefonat von heute Morgen:
Wenn sie bei Volle Kanne Aktientipps geben, ist der Zeitpunkt wohl gekommen.
Für den Ausstieg.
Den habe ich gerade konsequent vollzogen; mit der Sessions-TAN eine Sache von fünf Minuten.
Finanznachrichten lese ich voraussichtlich wieder, wenn der DAX bei 4.500 steht.
Nach der qualvollen Tötung eines jungen Mannes durch zwei Mithäflinge in einem Siegburger Gefägnis vor zwei Monaten werden die Hintergründe jetzt durch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss aufgearbeitet: Die SPD-Landtagsfraktion in Düsseldorf begründete heute ihren Beschluss mit dem Verhalten der Landesregierung. Die sei zu viele Fragen schuldig geblieben.
„Um diesen in seiner Grausamkeit einzigartigen Vorfall aufzuklären und die dringend notwendigen Konsequenzen zu ziehe, bleibt nur die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses als parlamentarisches Mittel. Es muss aufgeklärt werden, wie ein Mensch in der Obhut des Staates zu Tode gequält werden konnte“, betonte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ralf Jäger. (pbd)
„Zieh dich aus, oder wir wenden Gewalt an.“ Das sollen zwei Bundespolizisten gesagt haben, die alleine mit einer 24-Jährigen in einer Ausnüchterungszelle waren. Die eingeschüchterte Frau zog sich daraufhin aus.
Der Vorfall hat Konsequenzen. Rechtsanwalt Bert Handschumacher schildert sie in seinem Blog:
Sogar wir waren fassungslos, als uns der Sachverhalt geschildert wurde. Es gab weder einen Grund, eine derartige Leibesvisitation durchzuführen, noch ist es zulässig, daß Männer diese bei Frauen durchführen. Offensichtlich wollten die beiden Bundespolizisten die Studentin gezielt erniedrigen bzw. sich an ihrem Anblick sexuell erregen.
Diesen unglaublichen Sachverhalt haben wir im Auftrage unserer Mandantin der Staatsanwaltschaft Berlin geschildert; verbunden mit der Bitte um Überprüfung, ob ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des sexuellen Mißbrauchs von behördlich Verwahrten unter Ausnutzung der Amtsstellung gemäß §§ 174a und/oder 174b StGB, Nötigung im Amte gemäß § 240 IV Nr. 3 und Beleidigung, § 185 StGB einzuleiten ist. Erforderliche Strafanträge sind gestellt worden.
Die Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft Berlin hat die Ermittlungen aufgenommen.
Aus der Rechnung einer Entrümpelungsfirma:
Matratzenentsorgung, Erschwerniszulage 15,00 €
Wenn man die Fotos gesehen hat, wird man darüber nicht diskutieren wollen.
„Der Gewinner erhält garantiert 1.500.- Euro in Bar ausgezahlt.“
„Tatsache ist und bleibt, Sie haben gewonnen.“
„Der Gewinner … erhält ohne wenn und aber 1.500.- Euro in Bar ausgezahlt.“
Und so weiter. Blubberdiblubb.
Bei so einer dreisten Masche kann ich es meinem Mandanten nicht verdenken, dass er dem Butterfahrten-Veranstalter juristisch auf die Füße treten möchte. § 661a BGB bestimmt ja nicht ohne Grund:
Ein Unternehmer, der Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilungen an
Verbraucher sendet und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den
Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, hat
dem Verbraucher diesen Preis zu leisten.
Problem wird eher sein, festzustellen, welcher Unternehmer bzw. welche Firma hinter dem „Service-Center“ in Bremen steckt. Hat jemand vielleicht sachdienliche Informationen?
Eine alternative Überlegung geht dahin, sich diese Leute am 15. Februar 2007 persönlich zur Brust zu nehmen. Zwei Leute könnten wir ja noch als Verstärkung mitnehmen…
Das Bauaufsichtsamt schickt meiner Mandantin eine Anhörung. Angeblich entspricht die von ihr bewohnte Etage nicht den feuerpolizeilichen Vorschriften. Deshalb sei beabsichtigt, die Nutzung des Objekts zu untersagen. Die Ordnungsverfügung soll sogar für „sofort vollziehbar“ erklärt werden. Was auf einen sofortigen Auszug hinauslaufen könnte.
Prekärer als für meine Mandantin ist die Situation für die Vermieter. Die haben bei Abschluss des Mietvertrages mit keinem Wort auf die Probleme hingewiesen. Was jetzt zur Folge hat, dass sie im Ernstfall Schadensersatz zahlen müssen.
Sofern der Vermieteranwalt den Sofortvollzug nicht abwenden kann, wäre schon mal das Hotel zu kalkulieren. Außerdem die Umzugskosten. Und wohl auch der Betrag, um den eine vergleichbare Wohnung teurer sein wird.
Das allein tröstet meine Mandantin allerdings nicht. Den Ärger wird ihr wohl niemand ersetzen.