Killerspiele: Gesetze reichen aus

Die heutige Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums:

„Das Strafgesetzbuch gewährleistet mit § 131 StGB den notwendigen Schutz vor Killerspielen“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in der aktuellen Debatte um Amokläufe. „Es besteht keine Strafbarkeitslücke. Seit der Gesetzesänderung 2004 kann wirksam gegen die Verbreitung von Killerspielen vorgegangen werden. Voraussetzung ist, dass die Spiele grausame Gewalttätigkeiten verherrlichend darstellen. Unter Schriften versteht das Gesetz auch Datenspeicher. Aktuelle Forderungen der Minister Beckstein und Schünemann bringen keinen strafrechtlichen Mehrwert“, betonte Zypries.

Eine Politikerin, die nicht mit den Wölfen heult. Das beeindruckt, sicher nicht nur mich.

Jahresabschluss

Eine Überweisung vom Finanzamt? Wir haben im Jahr 2005 zu viel Umsatzsteuer abgeführt, nämlich 27,89 €.

Irgendwie die korrekte Summe für einen kleinen Glühweinschwips.

Jura kann so spannend sein

Der Kollege vom Weblog „Das interessiert doch wieder keine Sau“ hat mit einem prickelnden Fall zu tun. Es geht um die Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Zitat aus dem Anspruchsschreiben des Gegners:

Sehr geehrter Herr *****,

unsere Mandantin hat uns eine weiterer Aufstellung über die ihr zustehenden Gegenstände hereingegeben. Diese überlassen wir anliegend in Kopie.

Für die Herausgabe dieser weiteren Gegenstände setzten wir eine Frist auf den 29.11.06

Und dann geht es los:

– 2 x 24 Rollen WC-Papier
– 14 Rollen Zewa
– 15 Shampoo
– 17 Duschzeug
– 120 Konservendosen
– 30 Dosen Pilze
– 30 Dosen Kidney Bohnen
– 12 x WC Duft
– 70 P Soßenzusatz
– ….

Falschparken kostet Führerschein

In zwei Jahren 27-mal falsch geparkt. Dazu noch zwei Tempoverstöße. Das reichte der Stadt Düsseldorf nach diesem Bericht, einem Autofahrer die Fahrerlaubnis zu entziehen. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat die Entscheidung bestätigt: Der Betroffene habe sich als ungeeignet erwiesen, am Straßenverkehr teilzunehmen.

Huberdiepolter

Stefan Niggemeier hat sich die „tagesaktuelle“ Kommerzseite first.info von Dr. Frank Huber etwas näher angesehen. Oder besser gesagt: sie auf Änderungen in den letzten Monaten geprüft.

Die geradezu klinische, mit Belegen unterfütterte Untersuchung (Tatsachenbehauptungen! Bildzitate!) möchte Dr. Huber jetzt gelöscht haben. Sonst, ja sonst lässt er einen Anwalt prüfen, ob Stefan Niggemeier gegen Urheber-, Persönlichkeits- und Wettbewerbsrecht verstößt.

Hoppla, wäre es andersrum nicht besser? Erst prüfen und dann poltern. Obwohl, geht auch nicht. Dann wäre nämlich das Poltern ausgefallen…

Interessantes Urteil zum Äußerungsrecht: Bezeichnung von Bettina Röhl als «Terroristentochter» kann zulässig sein

Fünf Anzeigen gegen Mannesmann-Richter

Eine Woche nach der vorläufigen Einstellung des Mannesmann-Strafverfahrens gegen Zahlungen von insgesamt 5,8 Millionen Euro liegen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf fünf Strafanzeigen vor. Darin heisst es zumeist, die Richter hätten eine strafbare Rechtsbeugung begangen. Den Staatsanwälten, die der Einstellung zugestimmt haben, wird Strafvereitelung im Amt vorgeworfen.

Der Hamburger Rechtsanwalt Andreas W. Dimke aus der Kanzlei Dommel, Schlosser & Partner geht noch weiter. Er bezichtigt in seinem vierseitigen Schreiben die drei Berufsrichter und die beiden Staatsanwälte auch der Anstiftung und Beihilfe zur Rechtsbeugung und Strafvereitelung: „Die Haltlosigkeit der richterlichen Argumentation ist offensichtlich“, heißt es. Außerdem sei das öffentliche Interesse an einer weiteren Verfolgung im Mannesmann-Verfahren „überragend“ – es könne nicht durch Zahlungen der Angeklagten beseitigt werden.

Behördensprecher Johannes Mocken sagte gestern, alle Anzeigen würden aus Gründen der Objektivität sofort an die vorgesetzte Generalstaatsanwaltschaft abgegeben. Deren amtierender Leiter betonte: „Wir prüfen, ob Anlaß zur Aufnahme von Ermittlungen besteht“. Das entspreche auch, so Heiko Manteuffel, dem gesetzlichen Legalitätsprinzip. (pbd)

Polizeiliche Härte: Fußballfans gründen Fonds

Fußballfans wollen einen Spendenfonds gründen, mit dem rechtlich gegen überzogene Polizeiaktionen vorgegangen werden soll. Aufgeschreckt scheint die Fans vor allem der Umstand zu haben, dass sie bei einem Eintrag in die polizeiliche Gewalttäter-Kartei sogar mit Meldeauflagen und Reisesperren rechnen müssen. Mitunter soll es hierfür schon ausreichen, dass der Name des betreffenden Fans nur oft genug bei Polizeikontrollen aufgenommen wird.

Spiegel online berichtet Einzelheiten.

Wie die Polizei mit Fans umgeht, haben wir auch im law blog schon ausführlich diskutiert.

Mandatsanbahnung

Vorhin am Telefon:

„Vielleicht kannst du ja helfen. Eine Freundin von mir hat mit 1,6 Promille geblasen…“

Ich habe den Lachanfall nicht bekommen.

Kurz verwechselt

Ich wusste ja gar nicht … und las deshalb mit explodierendem Interesse, dass Freundin-Chef-Blogger Dorin Popa mit Handtaschen stolziert, seine Nächte mit Männern verbringt und High Heels trägt.

Nun ja, so was kommt davon, wenn man Beiträge im Feedreader überfliegt. Der Artikel im Freundin-Blog stammt nämlich ausnahmsweise gar nicht von Herrn Popa. Sondern von seiner Kollegin namens Birte.

Ausstehende Honorare

Die gegnerische Firma hatte eine Forderung eingeklagt. Das Amtsgericht wies die Klage ab, weil es die Ansprüche der Klägerin für unbegründet hielt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Meinen Mandanten stehen auch noch Ansprüche zu. Nämlich ihr monatliches Honorar bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Damit hatten wir hilfsweise die Aufrechnung erklärt. Aber das Gericht musste sich mit der Forderung nicht beschäftigen, da es schon keine Grundlage für die Forderungen der Klägerin sah.

Vor einigen Tagen schickte ich den Anwälten der damaligen Klägerin eine Mail. Ob Ihre Partei denn bereit sei, die ausstehenden Honorare gemäß Vertrag zu zahlen. Die Antwort:

Wir werden die von Ihrer Mandantschaft geforderten Beträge nicht bezahlen, bzgl. den Gründen verweisen wir insoweit auf das bereits geführte Verfahren.

Für mich klingt es so, als wolle die Gegenseite unserer Forderung jetzt die Forderungen entgegensetzen, die sie erfolglos eingeklagt hat. Damit hat sie aber ein Problem. Das bereits existierende Urteil sorgt für materielle Rechtskraft (§ 322 ZPO). Eine erneute Sachprüfung scheidet damit aus.

Nun ja, ich klage jetzt mal unsere Forderungen ein und schaue, ob die Kollegen so kreativ sind, diese Hürde zu nehmen.

Gruscheln hilft nicht

Rechtsanwälte dürfen heute praktisch vor jedem Gericht auftreten. Mir ist nur noch eine Hürde bekannt. Die Zulassung für das Oberlandesgericht kriegt man erst mit mehrjähriger Berufserfahrung.

Hoppla, da hätte ich doch fast eine Clique besonders Anspruchsvoller vergessen: die Zivilrichter am Bundesgerichtshof. Diese sind auch heute noch ernsthaft der Auffassung, dass sie sich nur ganz besonders tolle Anwälte zumuten müssen. Diese Juristen sollen möglichst besonders qualifiziert sein und eine „eigene, unabhängige, von der eigenen Vorbefassung mit der Sache unbelastete Sicht einnehmen“ können.

Man könnte sich jetzt fragen, wieso Zivilsachen am Bundesgerichtshof so dramatisch komplex sind, dass ohne ein derartiges Kartell das Richterleben im Zivilsenat unerträglich wird. Der äußere Anschein spricht jedenfalls dagegen. Die Strafrichter am BGH beschäftigen sich seit jeher mit Revisionen, die von Anwälten aus der ganzen Republik verfasst wurden.

Auch am Bundesarbeitsgericht ist wohl noch kein Richter mit Weinkrämpfen zusammengebrochen, weil er Eingaben von Rechtsanwälten jeder Couleur lesen muss. Das Bundesverwaltungsgericht, das Bundessozialgericht und nicht mal das Bundesverfassungsgericht sind sich zu schade dafür, Schriftsätze von, sagen wir mal, einem akademisch mittelbelichteten Rechtsanwalt aus Düsseldorf zur Kenntnis zu nehmen.

Jetzt die spannende Frage: Wie wird man so ein Superanwalt für Zivilsachen am Bundesgerichtshof? Eine Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zu einer Entscheidung, mit der mal wieder zu kurz gekommene Bewerber abgebügelt werden, bringt Licht ins Dunkel:

Die Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof werden von dem Bundesministerium der Justiz zugelassen. Dieses kann nur Bewerber zulassen, die ihm von dem Wahlausschuss für Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof vorgeschlagen werden. Auch der Wahlausschuss ist bei der Zusammenstellung seines Vorschlags nicht frei. Er darf seinerseits nur Bewerber vorschlagen, die ihm von der Bundesrechtsanwaltskammer oder von der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof vorgeschlagen wurden. Die Bundesrechtsanwaltskammer schließlich darf nur Bewerber benennen, die ihr von den örtlichen Rechtsanwaltskammern vorgeschlagen werden.

Wer unser Land kennt, merkt es sofort. Dieses System führt zuverlässig und gnadenlos zur Auswahl der besten Juristen. Vereinsmeiern, Speichellecken, Intrigieren und Gruscheln? Damit hat man bei so viel Objektivität und Transparenz nicht mal den leisesten Hauch einer Chance.

Da wäre es doch wirklich schade, wenn sich die Zivilrichter am Bundesgerichtshof mal an ein paar andere Nasen in ihren Sitzungssälen gewöhnen müssten.