Privat ist nicht beruflich

Meister der Logik, berufsansässig im Finanzamt Waldviertel (Österreich):

Die Begründung eines weiteren Familienwohnsitzes ausserhalb des Beschäftigungsortes bei gleichzeitiger Beibehaltung des bisherigen Familienwohnsitzes (doppelte Haushaltsführung) ist nur dann beruflich veranlasst, wenn die Gründung eines neuen Familienwohnsitzes ausserhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist.

(Link gefunden im Praktikantenblog)

Barzahler

Frau W. hat eine Geldstrafe, zu der sie mit einem Strafbefehl verurteilt wurde, nicht an die Kasse des Amtsgerichts überwiesen. Sondern sie hat an die Stadtverwaltung gezahlt, welche die Strafanzeige erstattet hat. Jetzt mahnt natürlich das Amtsgericht. Die Kasse der Stadtverwaltung weiß angeblich von nichts.

Dass Frau W. das Geld bar eingezahlt und den Beleg verbummelt hat, hilft allerdings auch nicht gerade weiter.

Anwaltskalender? Hier schon für einen Satz!

Wer möchte einen der schönen und hochwertigen Anwaltskalender 2007 gewinnen? Ausgedacht und gezeichnet hat sie law blog – Karikaturist wulkan.

Für die Teilnahme bitte einen Kommentar mit gültiger E-Mail-Adresse hinterlassen. Außerden, damit es in den Kommentaren unterhaltsam bleibt, einen Text. In dem Text muss mindestens einmal „law blog“ vorkommen. Die Länge ist beliebig.

Verlost werden fünf Kalender. Über drei Gewinner entscheidet das Los. Zwei gehen an die Autoren der Texte, die mir am besten gefallen. Wobei ich Lob in den Kommentaren schon zur Kenntnis nähme.

Teilnahme ist bis Sonntag, 17. Dezember 2006, möglich. Die Gewinner werden am folgenden Montag genannt und über die genannte E-Mail-Adresse informiert, damit sie mir ihre Postadresse durchgeben können. Der Kalender kommt dann noch dieses Jahr mit der Post.

Viel Glück.

(Wer nicht ans Glück oder seine Begabung als Autor glaubt, kann die Kalender auch kaufen. Ein Exemplar kostet 19,90 € plus 5,50 € für den Versand. Wer mehrere Kalender bestellt, zahlt die Versandkosten nur einmal. Bestellbar sind die Kalender per Telefon 0172-200.35.70 oder Mail wulkan@mail.isis.de.)

Nachtrag: Bitte beachten Sie auch das Gewinnspiel im Gewinnspiel (Kommentar 51).

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Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)

(Fast) alle an Bord

Die Straßenbahnfahrt zum Gericht war produktiv. Alle wesentlichen Punkte besprochen, die Bedingungen für eine Einstellung abgehakt. Nur die Staatsanwältin mussten wir noch fragen. Die kam aus Oberkassel.

Cold Calling: Beschwerden bringen was

Offenbar bringt es was, sich an höchster Stelle zu beschweren. Das Bundeswirtschaftsministerium will jedenfalls energischer gegen das bereits jetzt verbotene Cold Calling durchgreifen. Immer mehr genervte Bürger beschwerten sich darüber in seinem Haus, zitiert das Handelsblatt einen Staatssekretär.

Im Gespräch sind Bußgelder. Außerdem sollen Callcenter ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken dürfen. Der Bericht zitiert auch eine Anwältin. Sie meint, schwarze Schafe ließen sich von Bußgeldern nicht abschrecken. Die Strafen könnten ohnehin nur niedrig sein, weil es ja nur um eine „Belästigung“ gehe. Nur um eine? Wenn dem betreffenden Unternehmen massenhafte Cold Calls nachgewiesen werden können, sähe das ja wohl etwas anders aus. Außerdem könnte man bei beharrlichen Verstößen ja auch nach der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit des Betreibers fragen…

Zu dumm für die eigenen Kinder?

„Ein Verflachung des Intelligenzquotienten ist vorprogrammiert. Eine Chance haben die Kinder durch eine neue Beelterung.“ Gestützt auf Stellungnahmen wie diese rissen ein niedersächsisches Jugendamt und das Familiengericht eine Familie auseinander. Die Eltern erschienen den Behörden einfach zu dumm.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Aktion für rechtswidrig erklärt:

Das Gericht erinnert daran, dass allein die Tatsache, dass ein Kind in einem Rahmen aufwachsen könnte, der seiner Entwicklung förderlicher wäre, keine Rechtfertigung dafür ist, es mit Gewalt von einen biologischen Eltern zu trennen.

Die Welt berichtet über dieses deutsche Familiendrama.

(Link gefunden in der Handakte)

Köln: Polizist wegen Kinderpornos suspendiert

Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt gegen einen Kriminalbeamten, der kinderpornografische Fotos verbreitet haben soll. Ein Kollege hatte anfangs den Verdacht, der 51-Jährige könne dienstliche Daten in größerem Umfang an seinen privaten Computer geschickt haben. Bei der Hausdurchsuchung – zunächst wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen – wurden digitale Fotos gefunden, die Kinderpornografie zeigen. Der Kriminaloberkommissar ist vorläufig suspendiert worden. (pbd)

„Penner-Palast“

In Düsseldorf hat ein persischer Geschäftsmann Ärger mit dem Namen seines Bekleidungshauses, dem „Penner-Palast“. Dabei will der Unternehmer laut RP-Online an Kunden gedacht haben, die „die länger schlafen und später zum shoppen kommen“.

Doch die Vermieterin stört sich an dem Einfall. Sie will notfalls gegen den Namen klagen, wenn nicht noch ein Kompromiss gefunden wird. Da es in dem Laden „gute Hemden und Krawatten“ geben soll, könnte man sich doch auf „Menner-Palast“ einigen.

Kundendaten nur für Behörden

Ein Webspace-Provider muss nur gegenüber Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden sowie Gerichten Auskunft über Daten seiner Kunden geben. Eine Auskunftsverpflichtung oder auch nur ein Auskunftsrecht gegenüber zivilrechtlichen Anspruchstellern besteht normalerweise nicht.

heise online berichtet über ein Urteil des Kammergerichts Berlin, das diese Grundsätze bestätigt. Eine Fernsehmoderatorin hatte geklagt, weil sie von einem Provider die Adressdaten eines Kunden haben wollte. Dieser soll auf seiner Homepage gefälschte Nacktbilder der Frau veröffentlicht haben.

Retromedia: Mit Tempo zurück

Das neue Tempo liegt noch ungelesen im Auto, das ich gestern Abend heute früh wegen aufgehobener Fahrtüchtigkeit jenseits der Bahngleise stehen gelassen habe.

Das ist vielleich ganz gut so, denn im neuen Blog retromedia.de erzählt Jens Schröder die Geschichte der Zeitschrift – und ihres Scheiterns. So gerüstet, begreift man vielleicht ein wenig besser den Rummel ums Jubiläumsheft.

Unabhängig vom glänzenden Auftakt mit Tempo ist retromedia.de natürlich was für Nostalgiker wie mich:

… entstand die Idee, eine Website ins Leben zu rufen, die sich ausschließlich mit Medien beschäftigt, die es nicht mehr gibt. Nicht unbedingt, um noch einmal hinterherzutreten, sondern um sie zu würdigen, in alten Zeiten zu schwelgen und sich zu erinnern. Schließlich gibt es einen solchen Friedhof der Medienbranche noch nirgends so richtig. Nicht einmal ein vernünftiges Museum existiert. Das soll sich nun ändern.

Gericht verbietet Prozessberichte

Ein Gericht verbietet einer Zeitung, über einen Prozess zu berichten, der vor eben jenem Gericht geführt wird. Begründung: Es bestehe kein öffentliches Interesse an dem Verfahren.

Um was geht es? Im Detail um einen deutschen Geheimdienstmann. Über ihn diskutierte schon ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss. Er trat bereits im Fernsehen auf; außerdem soll über seine Arbeit ein Buch erschienen ist, auch wenn er darin anders heißt. Hintergrund ist der Fall des Deutschen El Masri, der von der CIA verschleppt und möglicherweise von deutschen Geheimdienstmitarbeitern in der Gefangenschaft verhört worden ist.

Kein öffentliches Interesse? Darauf muss man erst einmal kommen.

Abgesehen davon ist es ein beunruhigender Vorgang, wenn ein deutsches Gericht so nebenbei die Berichterstattung über seine eigene Arbeit untersagt.

Hintergründe bei Telepolis und der betroffenen Zeitung.

Prozesberichte: R-Archiv, Marcel Bartels.

Gar nicht blöd

Ich hatte mit einem Mieter Folgendes besprochen: Er kümmert sich selbst um einen neuen Kühlschrank, dafür bezahle ich das Gerät. Jetzt hat er mir die Rechnung geschickt. Er war – völllig unaufgefordert – nicht beim Media Markt.

Gut, der Mann.