Olympische Abmahnung: Saftblog gibt auf

Der Saftblog macht zu, nachdem er eine Abmahnung erhalten hat. Der Deutsche Olympische Sportbund e.V. moniert nach Angaben der Businessblogger Rufausbeutung, Urheberrechtsverletzung, Irreführung, Markenrechtsverletzung und anderes. Das Abmahnschreiben soll 17 Seiten umfassen.

Es geht um zwei Artikel, in denen sich Kelterei-Geschäftsführer Jörg Holzmüller mit „Olympia“ beschäftigt. Im ersten Beitrag erklärt er sachlich den Unterschied zwischen Olympischen Spielen und Olympiade. Der zweite Artikel beschäftigt sich mit den Leistungen einzelner Olympioniken, ordnet diese ein und empfiehlt die Einstellung der Sportler als Vorbild für uns alle.

Bis auf die Veröffentlichung der olympischen Ringe ist es wirklich schwer zu erkennen, wo in diesen harmlosen, für den olympischen Gedanken sicher auch nicht schädlichen Artikeln die Rechte des mir bislang unbekannten Sportbundes, dem wahrscheinlich alles rund um Olympia und die Olympischen Spiele gehört, verletzt sein sollten. Ich jedenfalls kann nichts Großartiges finden und schon gar nichts, wofür man Anwälte losschicken müsste.

Würde mich nicht wundern, wenn sich das Ganze als wenig sportliche und schon gar nicht olympische Leistung entpuppt.

Dafür spricht jedenfalls schon einmal, Artikel-Überschriften mit Metatags gleichzusetzen. Ich zitiere aus dem Kommentar von Kirsten Walther:

Die Herren Anwälte nennen die beiden Überschriften „Slogans“. Zitat: „Beide Slogans sind von Ihrem Geschäftspartner Jörg Holzmüller verfasst und dienen offensichtlich als „Meta-Tag“ um potentielle Kunden auf Ihr Angebot aufmerksam zu machen.“

Das ist so abgedreht, da könnte Doping im Spiel sein.

Tüchtig sparen

Keine Ahnung, wie der Mann an meine Durchwahl kommt. Aber nach kurzer Vorstellung versucht er, mir irgendeine Anwaltssoftware aufzuschwatzen. Grandios die Begründung:

… denken Sie an die Mehrwertsteuererhöhung. Da können Sie dieses Jahr noch richtig sparen.

Wer hat den denn geschult? Anwälte sind zum Vorsteuerabzug berechtigt. Der Umsatzsteuersatz ist mir bei beruflichen Ausgaben egal.

Wer schweigt, ist der Täter

Das Radarfoto ist zwar von guter Qualität. Allerdings ist das Gesicht des Fahrers fast bis zum Kinn verdeckt – von der Sonnenblende. Das erkennt auch der Sachbearbeiter der Bußgeldstelle:

… konnte dieser aufgrund des angeforderten Passbildes nicht eindeutig als Fahrer identifiziert werden.

Den Bußgeldbescheid hat er „aufgrund der Gesamtumstände“ trotzdem erlassen. Immerhin sei mein Mandant der Halter des Fahrzeuges und, jetzt kommt’s, er habe seine Fahrereigenschaft bislang nicht bestritten. Richtig ist, dass mein Mandant sich bis dahin nicht geäußert hatte. Aber ich hatte ja auch noch keine Akteneinsicht.

Das Schweigen des Betroffenen zu seinen Lasten zu verwenden und das auch noch stolz in einem Vermerk festzuhalten, ist schon bemerkenswert. Gewisse Verfahrensgrundsätze wie jener, dass sich niemand selbst belasten muss und deshalb aus dem Schweigen keine negativen Schlussfolgerungen gezogen werden dürfen, scheinen sich noch nicht bis in diese Bußgeldstelle rumgesprochen zu haben.

Auch der Hinweis auf die Haltereigenschaft führt nicht weiter. Das Bundesverfassungsgericht hat diesem Rückschluss eine Abfuhr erteilt (2 BvR 843/93). Die Wahrscheinlichkeit, dass das Fahrzeug Dritten überlassen wird, sei auch bei Privatfahrzeugen viel zu groß. Deshalb müssten zur Haltereigenschaft auch immer noch andere Tatsachen kommen, die gegen den Betroffenen sprechen.

So, und aus diesem Blogeintrag stricke ich jetzt noch eine Stellungnahme fürs Amtsgericht.

Eindeutige Sache

13.39 Uhr – Mail an ein großes Verbraucherportal. Unsere Mandantin wird in einem Beitrag runtergemacht . „Unseriös, armselig, arrogant“ sind die harmloseren Adjektive. Das Ganze wird mit schlichtweg erfundenen Behauptungen garniert.

13.46 Uhr – Antwort des Verbraucherportals: „Wir werden den von Ihnen beanstandeten Bericht … von unserer Seite nehmen.“

Als ich gerade nachguckte, war der Artikel schon nicht mehr da.

Auf höchster Ebene

Siemens engagiert einen Stuttgarter Staatsanwalt. Der 54-jährige Beamte soll künftig die Antikorruptionsabteilung leiten, berichtet die Süddeutsche Zeitung.

Warum nicht?

Interessant finde ich an dem Artikel, dass Siemens-Aufsichtsratschef Heinrich von Pierer wegen dieser Personalie mit Ministerpräsident Günther Oettinger telefoniert haben soll. Herausgekommen ist dann eine Konstruktion, die laut Welt so aussieht:

Der Oberstaatsanwalt wird von seinem bisherigen Job beurlaubt und kann nach dem Ende seiner Aufgabe bei Siemens in die Staatsanwaltschaft Stuttgart zurückkehren. „Das ist für Siemens wichtig, weil dadurch meine Unabhängigkeit gegenüber Siemens größer ist“, erklärt der Jurist.

Faktisch verleiht der Staat jetzt also seine Strafverfolger, damit sie in Firmen für Ordnung sorgen können. Und gibt ihnen die auch noch großzügig die Garantie, dass sie danach wieder in seinem Schoß zurückkehren und ihre Beamtenkarriere fortsetzen können.

Für mich klingt das sehr nach Deutschland AG. Aber wahrscheinlich bin ich nur empfindlich.

Zum Thema: Siemens-Chefs beauftragen Mannesmann-Verteidiger

(Link gefunden bei Streitsache)

(Der Text wurde 1 x überarbeitet)

Ungeduldig

Aus dem E-Mail-Eingang:

– 16.39 Uhr: Frau N. bittet um Rückruf.

– 17.24 Uhr: Frau N. bittet erneut um Rückruf.

– 18.11 Uhr: Frau N. bittet um Rückruf bis 18.15 Uhr.

Die Telefonistin erklärt bei jedem Anruf, dass der Ansprechpartner momentan nicht da bzw. in einer Besprechung ist und von sich aus zurückruft, sobald er kann. Was auch geschah. Es war nur der Anrufbeantworter dran.

Ohne nähere Angaben

Die Kreissparkasse Düsseldorf sieht es locker:

… anbei übersenden wir Ihnen Ihren Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zurück, da wir diesen ohne nähere Angaben wie z.B. Geburtsdatum leider nicht zuordnen können.

In der Anlage tatsächlich die Abschrift, welche der Gerichtsvollzieher der Bank zugestellt hat. Nun gut, der Schuldner hat einen Allerweltsnamen. Aber dann hätte ich zumindest die Mitteilung erwartet, dass es unter der angegegebenen Adresse mehrere Kunden gibt, die so heißen und auch anhand der Vornamen nicht unterscheidbar sind. Oder dass ein Kunde mit dieser Anschrift nicht zu ermitteln ist.

Unwirksam wird der ordnungsgemäß zugestellte Beschluss jedenfalls nicht dadurch, dass die Bank ihn einfach zurückgibt. Wenn sich demnächst herausstellt, dass der Beschluss nicht beachtet wurde und Geld vom Konto des Schuldners abgeflossen ist, muss die Kreissparkasse halt Schadensersatz leisten.

Auch ohne nähere Angaben.

Woanders ist es schlimmer

Aus einem Prozessbericht:

Der Staatsanwalt bezeichnete den bereits wegen Drogenhandel vorbestraften und unter Bewährung stehenden Mann als „Berufsverbrecher … Es gibt andere Länder, da würde er für den Rest seines Lebens im Gefängnis verschwinden oder sogar hingerichtet werden“, betonte der Anklagevertreter.

Staatsanwälte sollten an sich nur Argumente in ihr Plädoyer einfließen lassen, die Bedeutung für die Strafzumessung haben. Ob jemandem in einem anderen Land eine höhere Strafe drohte, gehört nun wirklich nicht dazu.

Vielleicht sollte ich mich mal hinstellen und in einer Haschisch-Sache die Strafe mit dem Hinweis runterdefinieren, dass so was in den Niederlanden keinen interessiert. Das Gesicht des Anklägers möchte ich sehen, das des Richters auch.

Andererseits ist es natürlich nicht verboten, ein Plädoyer mit blumigen Anmerkungen zu schmücken. Auch wenn’s nicht unbedingt zum Image der objektivsten Behörde der Welt passt.

Nicht nachgekommen

Aus einem Beschluss des Familiengerichts:

Die Parteivertreter werden noch darauf hingewiesen, dass das Jugendamt hier beteiligt worden ist, eine Stellungnahme aber ausblieb. Das Jugendamt ist auch der heutigen Ladungsbitte nicht nachgekommen.

Die Mutter verweigerte ihrem Ex-Ehemann jeden Kontakt mit dem gemeinsamen Sohn. Ohne erkennbaren Grund. Wieso das Jugendamt wohl ausgerechnet bei dieser Fallgestaltung auf Tauchstation geht?

Pingelig und rechtswidrig

Sozialämter handeln mitunter zu pingelig und damit auch schon mal illegal. Das im westfälischen Lünen kürzte für einen schwer behinderten Mann die Leistung drei Jahre lang um monatlich 45 Euro, weil der von seinem Arbeitgeber (einer Behindertenwerkstatt) täglich kostenfreies Mittagsessen bekam.

Diese Praxis hielt auch der Kreis Unna, selbst das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen für rechtens. Das Oberverwaltungsgericht in Münster allerdings urteilte jetzt klar: Es ist nicht zulässig, das Mittagessen als Einkommen anzurechnen (AZ 21 A 1565/05). Denn das Essen werde im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen angeboten und sei damit eine Sozialleistung nach dem Bundessozialhilfegesetz. Folglich darf es zu keiner Minderung des monatlichen Bedarfs kommen, der durch die Leistungen des Grundsicherungsgesetzes abgedeckt werden soll. (pbd)

Online-Durchsuchung (noch) rechtswidrig

Im Gegensatz zur Politik zeigt sich der Bundesgerichtshof von Online-Durchsuchungen nicht sonderlich begeistert. In einem Beschluss vom 25. November 2006 hat der BGH-Ermittlungsrichter eine vom BKA geplante Aktion als rechtswidrig abgelehnt und diese in der Praxis gestoppt, berichtet heise online. Die Bundesanwaltschaft hat Beschwerde eingelegt.

Die aktuellen Pläne der Politiker klingen so, als könnte man in Firmen investieren, die virtuelle, über drei Ecken gesicherte Festplatten zur Verfügung stellen, und zwar ganz weit weg. Oder in Softwarehersteller, deren Programme Festplatten unknackbar verschlüsseln. Aber wer weiß, als nächste Konsequenz wird es dann auch verfolgt, Daten zu verschlüsseln oder außerhalb der deutschen Strafgewalt zu speichern. Es sei denn natürlich, das BKA wird jeweils auf CC gesetzt.