Die Sache mit der Nabelschnur

Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt (§ 1 BGB).

Dazu der BGB-Kommentar Palandt:

Vollendet ist die Geburt mit dem vollen Austritt aus dem Mutterleib; die Lösung der Nabelschnur ist nicht erforderlich. Das Kind muss bei Vollendung der Geburt leben, mag auch gleich danach der Tod eintreten.

Das habe ich jetzt nicht aus Spaß nachgeguckt; es hat jemand gefragt.

Erkenntnis am Montag

Ich hatte bei Gericht Gelegenheit, die wesentlichen Argumente aus einer Klageerwiderung vorzutragen. Am Ende fügte ich an, dass mein Mandant sich eine einvernehmliche Lösung vorstellen kann. Er wäre bereit, in etwa ein Drittel der Klageforderung zu bezahlen.

Der gegnerische Anwalt reagierte erstaunt:

Das verstehe ich nicht. Erst bestreiten Sie alles. Dann bieten Sie Geld an?

Er hat natürlich Recht. Über zehn Jahre forensische Erfahrung haben mich komplett verweichlicht.

lighttpd/xcache/php4.4.4

Ein Blick unter die Motorhaube dieser Seite:

Statt apache2/eaccelerator/php4.3 nutzt lawblog.de nun lighttpd/xcache/php4.4.4 – mal sehen, wie sich das bewährt. Der erste Eindruck ist auf jeden Fall ausgesprochen gut, bis hin zum chroot-Setup ist das alles um Welten einfacher als vorher… Und https kann lawblog.de nun auch. :)

Danke für das Tuning. Ich nehme mal an, ums so was in der Art handelt es sich. Jetzt fehlt nur noch der nächste Belastungstest…

Tram-TV

Gerade mal geguckt, ob mich das Sonntagsfernsehen am Schreibtisch unterhält. Grandioses Programm auf „center tv“ entdeckt: mit der Straßenbahn durch Düsseldorf. In Echtzeit. Gerade fährt die 706 am Kirchplatz ein.

Mal sehen, ob ich auch fertig bin, wenn die Bahn an der Endstation Am Steinberg ist. Im Übrigen muss ich mir den Sender merken, wenn ich mal nicht schlafen kann.

Nur die Putzfrau wusste nichts

Bei Siemens sollen nahezu alle Verantwortlichen von der Schmiergeldpraxis gewusst haben. Es habe keinen Zweifel daran gegeben, «dass in diesem Konzern fast jeder – außer vielleicht die Putzfrau – wusste, dass illegale Provisionen gezahlt werden», zitiert die Financial Times Deutschland Steffen Ufer. Der Rechtsanwalt verteidigt einen Beschuldigten, der in Untersuchungshaft sitzt.

Wie hoch ist wohl das Interesse bei den Strafverfolgern, den richtig hohen Tieren etwas nachzuweisen? Eigentlich müsste längst das Geschacher laufen, welchen Rabatt einzelne Beschuldigte erhalten, wenn sie in Richtung ihrer Vorgesetzten auspacken – so sie es denn können. Normalerweise findet das aber dezent im Hintergrund statt.

Der Verteidiger inszeniert die Drohgebärde jedoch öffentlich. Ob das den Schluss zulässt, dass man ganz oben gar nicht stochern möchte? Fest steht, dass Siemens-Grande von Pierer in der Politik immer noch ein offenes Ohr findet. Wenn er zum Beispiel mit Ministerpräsident Oettinger telefoniert, leiht der ihm auf die Schnelle einen Staatsanwalt.

Olympia-Funktionäre und „kleine Fische“

Der Deutsche Olympische Sportbund nimmt Stellung zur Abmahnung, die er dem Saftblog geschickt hat. In Kommentar Nr. 64 zu diesem Beitrag schreibt Pressesprecher Michael Schirp unter anderem:

Lieber Saftblog, liebe blogosphäre,

wenn einer eine Marke hat, dann kann er was erleben. Da gibt’s Trittbrettfahrer – die gibt’s gar nicht. Wir meinen nicht die Schule, die Sommerspiele ausrichtet. Oder den Gastwirt, der den Olympiaspieß grillt. Vielleicht auch nicht den guten Walther-Saft – aber leider konnten unsere Anwälte das noch nicht beurteilen. Weil sich das Unternehmen noch nicht beim Absender gemeldet hat. Schade, denn sonst hätten sie erfahren, dass es in der Vergangenheit viele Fälle gab, bei denen die Abmahnkosten deutlich gesenkt wurden, weil sich herausgestellt hat, dass es sich um einen “kleinen Fisch” handelte. …

Aber zurück zum Schutz von Markenrechten: Wir schützen unsere Markenrechte gegen Unternehmen – bis hin zu Weltkonzernen – die genau wissen, was sie tun, wenn sie im Windschatten eines Symbols wie den Ringen segeln.

Nun noch etwas zum Thema blog. Wenn ich in einer Zeitung, im TV oder im Internet eine Marke verwende, die mir nicht gehört und abgemahnt werde, dies zu unterlassen, werde ich dies tun. Und sicher nicht sagen, ich stelle die Zeitung ein, ich schließe den Sender, ich nehme ich den blog vom Netz? Schon gar nicht, wenn es sich wie in diesem Fall nicht um ein Presseorgan, sondern um das zentrale Werbe- und Marketing-Tool eines Unternehmens handelt.

Interessant, dass der DOSB Anwälte hat, die einen Sachverhalt erst beurteilen können, nachdem sie die Abmahnung rausgehauen haben und der Gegner bei ihnen zu Kreuze gekrochen ist.

Nun ja, auch anonsten geht das Statement am Kern der Sache vorbei. Vom Abdruck der olympischen Ringe mal abgesehen, worin liegen sie denn, die schrecklichen Verstöße? Der Autor im Saftblog hat sich in meinungs- und auch faktenorientierten Beiträgen ein wenig mit dem olympischen Sprach(fehl)gebrauch auseinandergesetzt. Und sportliche Leistungen sowie den Geist während der Olympischen Spiele als Beispiel für eine vorbildliche Lebenseinstellung dargestellt.

Nach nochmaliger Lektüre des Olympiaschutzgesetzes und einiger bereits ergangener Urteile zu dem Thema meine ich, dass der Walther-Fall an sich eine gute Gelegenheit wäre, dieses skandalöse und wohl auch verfassungswidrige Gesetzesmachwerk in den Orkus zu befördern.

Jedoch kann ich mir aber kaum vorstellen, dass ein Gericht die Beiträge im Saftblog, der ja so was wie eine Firmenzeitung ist, als „unlauter“ im Sinne des § 4 Olympiaschutzgesetz ansehen würde. Die lautere Verwendung der Begriffe ist aber nach wie vor ausdrücklich zugelassen. Die Sache würde es also kaum vors Verfassungsgericht schaffen.

Denn, bringen wir es auf den Punkt, Walther hat sich weder was „Olympisches“ angemaßt noch den Eindruck erweckt, mit den Olympischen Spielen verbandelt zu sein. In den Artikeln wird noch nicht einmal ein werbungsmäßiger Zusammenhang zwischen Walther-Produkten und den Olympischen Spielen hergestellt.

Wenn der Deutsche Olympische Sportbund also meint, hier auf Biegen und Brechen seine Marke „verteidigen“ zu müssen und nicht den Unterschied zwischen zulässiger Berichterstattung bzw. Meinungsäußerung und Reklame erkennt, dürfte er es hier nicht auf das Siegertreppchen schaffen. Aber Leute, die erst mal draufhauen und sich dann Gedanken machen, gelten ja auch gemeinhin nicht als die Verkörperung olympischen Geistes. Der DOSB hätte es deshalb nicht besser verdient.

Lesetipp: Juristische Feinanalyse von RA Arne Trautmann

Neue Strichpersonen

Großes Schilderhängen in Wien: Neben Strichmännchen warnen künftig auch Strichfrauen auf Hinweisschildern und Piktogrammen. Orf.at stellt die neuen Bilder vor.

Den Weg zum Notausgang weist künftig eine Frau mit Stiefeln und wehenden Haaren. Ein Mann mit Baby im Arm signalisiert in Bus und Bahn, dass dieser Sitzplatz für Reisende mit Kind freizumachen ist. Das Pendant für Behinderte zeigt seltsamerweise weder Mann noch Frau. Sondern das Schwarze Phantom mit Perücke und in einem Frauenkleid.

(Link gefunden bei RA Melchior)

Unzulässig

Aus einem Gerichtsbeschluss:

Die Erinnerung ist nicht zulässig, denn diese ist vom Antragsteller nicht unterzeichnet worden…

Das Schreiben stammte nicht von einem Anwalt.

Erlebnisse eines Ministers a.D.

Für ihr Special „Alles für Juristen 2007“ hat die, na ja, sagen wir mal Zeitschrift FACTS einen hochkarätigen Autor gewonnen. Kein Geringerer als Wolfgang Clement, Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit a.D., hat das Editorial verfasst. Ich zitiere:

… Gerade beim … Verfassen von Schriftsätzen kann beispielsweise der Einsatz von Spracherkennungssoftware viel an Schreibarbeit und Zeit einsparen. So habe ich selbst kürzlich in Hamburg im Rahmen eines ganz praktischen Testlaufs vor etwa 250 Zuschauern miterlebt, wie die Spracherkennung DictaPlus im Vergleich zum konventionellen Diktat ganz klar Siegerin blieb. … Es ist möglich, die Schreibarbeitszeit mit solchen Hilfsmitteln um etwa 30 Prozent zu reduzieren.

Als nächstes wünsche ich mir eine Butterfahrt mit Hans Eichel.

Zurschaustellung des Opfers

Nicht nur Straftäter Mario M. ist mittlerweile in den Schlagzeilen. Die Rechtsbeistände und sonstigen Helfer des Opfers sehen sich dem Vorwurf ausgesetzt, weniger an das Opfer und mehr an das Geld zu denken. Harsche Worte findet Gisela Friedrichsen in Spiegel online:

Im Stephanie-Prozess aber hatte es immer mehr den Anschein, dass der Rechtsanwalt … als Nebenklage-Vertreter im Verbund mit einem Netzwerk selbst ernannter „Opferjuristen“ (die meisten ohne Anwaltszulassung) und einer zum „Team“ gehörigen Psychologin durch die Zurschaustellung des kindlichen Opfers und seiner Eltern astronomisch hohe – und ziemlich unrealistische – Zahlungen vom Freistaat Sachsen erlangen will. …

Zu fragen wäre auch, ob derartige Berater ihre Pflichten zur Hilfeleistung nicht in einem Ausmaß vernachlässigen, das die Justiz hellhörig machen müsste.

Vorderlader, Molotow-Cocktails, Wurfsterne

Der Amoklauf von Emsdetten liegt dreieinhalb Wochen zurück. Nordrhein-Westfalens Innenminister Ingo Wolf schilderte heute vor dem Innenausschuss des Landtages detailliert den Ablauf der Tat und die bislang bekannten Hintergründe:

Der Täter führte zur Tatausführung drei Schusswaffen mit: ein verkürztes Kleinkalibergewehr sowie zwei Vorderlader-Perkussionswaffen. … Des Weiteren wurden im Bereich des Tatortes folgende Gegenstände fest- bzw. sichergestellt:

17 selbst gefertigte Rohrbomben (davon wurden 5 zur Explosion gebracht)
· 7 Rauchkörper (davon wurden 2 gezündet)
· 9 so genannte Molotow-Cocktails
· 19 selbst gefertigte Schrotbecher mit unterschiedlichem Streumaterial (Bleigeschosse unterschiedlicher Größe, Luftgewehrmunition)
· 19 Kunststoffbehälter (nach Art von Reagenzgläsern) mit schwarzem Pulver (Untersuchungsergebnis steht noch aus)
· 4 Behältnisse mit vermutlich Pfefferspray
· 2 Kunststoffdosen mit Schwarzpulver
· 2 Wurfsterne
· 1 Schlagstock
· 1 Machete.


Zum vollständigen Bericht.