Medienübergreifendes Zitatrecht

Der Elektrische Reporter holt Lawrence Lessig vor die Kamera:

Fließband-Abmahnungen gegen Homepagebetreiber, Klagewellen gegen Musiktauscher: Im Internet-Zeitalter kann jede unbedachte Nutzung digitaler Technologien zu einer kostspieligen Klage wegen Urheberrechtsverletzung führen. Der US-Rechtsprofessor Lawrence Lessig hält die aktuellen Copyright-Regeln für ein Relikt aus dem letzten Jahrhundert. Als Alternative entwickelte er vor vier Jahren die Creative-Commons-Lizenzen, mit deren Hilfe Autoren den Nutzern ihrer Werke mehr Freiheiten einräumen können.

Lessig hält das 20-te Jahrhundert mit seiner scharfen Trennung zwischen Kurturschaffenden und Kulturkonsumenten für eine historische Ausnahme. Die digitalen Technologien ermutigen inzwischen junge Menschen, sich zunehmend kreativ zu betätigen—bis sie an rechtliche Grenzen stoßen. Etwa weil sie unerlaubt Video- oder Musik-Ausschnitte verwenden.

In der ersten Portion unseres zweiteiligen Gesprächs fordert Lawrence Lessig ein medienübergreifendes Zitaterecht: “Für Audio und Video muss das gleiche Recht gelten, wie für Text.”

Zum Interview.

Behörde versteigert Produktfälschung

Bei ihrem Versuch, eine beschlagnahmte Kamera im Internet auf der Seite www.justiz-auktion.de zu verkaufen, hat die Staatsanwaltschaft Wuppertal offenbar eine Produktfälschung angeboten: Ein potenzieller Käufer hatte einen Camcorder von Sony als Plagiat entlarvt.

Behördensprecher Alfons Grevener sagte auf Anfrage, man habe den Angaben der Polizei vertraut und könne auch aus finanziellen Gründen nicht für jeden Gegenstand einen Gutachter beauftragen. Jetzt sei ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet worden, weil ein Verstoß gegen das Urheber- bzw. Markenrecht vorliegen könne.

Auf der Internetseite, einem Pilotprojekt des nordrhein-westfälischen Justizministeriums, heisst es über die Vorteile dieser Auktion: „Sicher ist sicher: Anbieter ist ausschließlich die Justiz mit ihren Gerichten, Staatsanwaltschaften und Vollstreckungsorganen“. (pbd)

Waschmaschine

Ein Mieter ruft an. Er möchte wissen, ob er sich eine Waschmaschine ins Badezimmer stellen darf.

Ich halte nach einer versteckten Kamera Ausschau, kann aber keine entdecken. Kurz überlege ich, ob ich einfach Nein sage mit dem strengen Hinweis, dass mir der Waschsalon im Erdgeschoss gehört.

Aber am Ende bemerkt der Mann nicht den Witz und ich finde mein Bild in einer Boulevardzeitung wieder („Wer stoppt diesen Vermieter?“).

Taxiunternehmer mögen keine Ausländer

Mit bemerkenswerter Offenheit räumt der neue Chef der Düsseldorfer Taxigenossenschaft ein, dass viele Mitglieder ausländerfeindlich bzw. rassistisch denken:

… viele Altunternehmer sind stimmberechtigte Mitglieder, die Vorurteile gegenüber Ausländern haben.

So zitiert ihn der Express in einem Bericht über die merkwürdige Satzung der Genossenschaft. Ein Stimmrecht haben dort nämlich nur Mitglieder mit einem EU-Pass. Die anderen dürfen zwar zahlen und sich Fahraufträge vermitteln lassen. Ein Mitspracherecht wird ihnen jedoch nicht eingeräumt. Das führt offenbar zu absurden Verhältnissen. So stellen alleine Türken fast die Hälfte der Düsseldorfer Taxiunternehmer.

Genossenschaftsmitglieder werfen Vorstand und Aufsichtsrat außerdem vor, ausländische Bewerber von vornherein auszusieben.

Noch ein Grund mehr, gleich das Rhein-Taxi zu bestellen.

Berliner Justiz verschweigt künftig Selbstmorde im Knast

In Berlin häufen sich die Selbstmorde von Häftlingen. Bereits zehn Menschen haben sich in den Haftanstalten des Landes 2006 das Leben genommen. Die Berliner Justizsenatorin hat jetzt einen kreativen Weg aus der Krise gefunden: Suizide im Knast werden einfach nicht mehr der Öffentlichkeit mitgeteilt! Das berichtet der Tagesspiegel und zitiert eine Justizsprecherin:

Die Persönlichkeitsrechte eines Gefangenen und seiner Familie seien höher zu bewerten als das Interesse der Öffentlichkeit.

Ich finde es rührend, wenn Politiker ihr Herz für die Persönlichkeitsrechte Strafgefangener entdecken. Noch dazu unter solch unverfänglichen Umständen. Es ist ja auch geradezu skandalös, dass die Justizverwaltung in Berlin bei Meldungen über Siuizide immer gleich Namen, Geburtsdatum und Adresse des Gefangenen in die Pressemitteilung geschrieben und ein Porträtfoto beigefügt hat.

Diesem Treiben musste jetzt wirklich mal Einhalt geboten werden.

Ich halte es für möglich, dass Justizsenatorin Gisela von der Aue für ihre Maßnahme mit Danksagungen überschüttet wirde. Das Jahrbuch von amnesty international und der Menschenrechtsbericht der Vereinten Nationen sollten das Mindeste sein.

(Kommentar im Tagesspiegel / Quelle des Links)

Endlich Ruhe

Wenn man einem Inkassobüro mit einem Kontoauszug nachweist, dass der Mandant die Hauptforderung längst bezahlt hat und zwar innerhalb der Zahlungsfrist, welche Reaktion sollte man erwarten? Also, ich rechne ungefähr mit so etwas: „… bedauern wir das Versehen. Die Angelegenheit ist damit erledigt.“

Tatsächlich kommt aber eine „letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung“ – und zwar direkt an den Mandanten. Kein Wort dazu, ob man die Zahlung gecheckt hat.

Ich versuche es also telefonisch. Beim Inkassodienst erreiche ich nur eine Warteschleife. Ich klingele beim Versandhaus an, bei dem mein Mandant bestellt hat. Zügig lande ich in der Buchhaltung. „Nein, das Geld ist da. Wir haben dem Inkassodienst auch mitgeteilt, dass die Sache gestoppt werden soll. Das war vor anderthalb Monaten.“

Könnte es sein, dass ein gewisser Prozentsatz entnervter Kunden ein zweites Mal zahlt, nur um endlich Ruhe zu haben? In diesen Fällen wäre es interessant zu wissen, was der Inkassodienst mit dem Geld macht.

Keine Erklärung

Wenn in Zivilsachen nichts anderes vereinbart ist, rechnet der Anwalt nach dem Gegenstandswert ab. Das bringt mitunter ein merkwürdiges Verhältnis von Leistung und Gegenleistung mit sich.

So haben wir für eine Mandantin um 2.727,00 € prozessiert. Das bedeutete Besprechungen, Schriftsätze und einen Gerichtstermin. Also ordentlich Arbeit und Fahrerei. Dafür kriegten wir 571,30 € brutto.

Bei der Klagesumme handelte es sich um monatliche Beträge. Nach dem gewonnen Prozess waren auch noch die Restraten fällig. Insgesamt 8.181,00 €. Da mir nicht einfiel, was der Gegner hierzu noch einwenden konnte, forderte ich ihn auf, den Rest zu zahlen. Was er dann auch tat. Ein Schreiben, etwas Geplänkel am Telefon, das war es.

Die Anwaltskosten für diesen zweiten, im Vergleich zum Prozess deutlich weniger aufwendigen Teil beliefen sich auf 700,29 €.

Eine Erklärung für dieses System gebe ich jetzt nicht. Ich habe nämlich keine.

Zu wenige Mordakten: Richter satteln um

Weil in Düsseldorf zu wenig gemordet wird, müssen sich einige Richter künftig mit weniger aufsehenerregenden Fällen beschäftigen. Eine der beiden Schwurgerichtskammern wird dicht gemacht. Die Richter sollen künftig Kollegen unter die Arme greifen, berichtet die Westdeutsche Zeitung.

Einen dauerhaften Trend beim Rückgang der Tötungsdelikte kann man aber nicht ausmachen. Die Staatsanwaltschaft spricht von „üblichen Wellenbewegungen“. Dafür spricht, dass im Düsseldorfer Umland nach wie vor ordentlich (Krefeld) oder sogar mehr getötet wird (Mönchengladbach).

Touristen sind auch mal blau

Deutsche Reiseunternehmen müssen sich bei ausländischen Vertragshotels selbst um die Höhe einer Balkonbrüstung kümmern: Weil eine zu niedrig war, stürzte ein Urlauber aus dem dritten Stock einer türkischen Unterkunft – die Witwe bekam deshalb jetzt vom Oberlandesgericht Köln (OLG) ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.500 Euro und die Beerdigungskosten zugesprochen.

In seinem Urteil (AZ 16 U 40/06) betonte der 16. Zivilsenat, der Reiseveranstalter müsse sich „immer selbst davon überzeugen, dass von sicherheitsrelevanten Anlagen und Einrichtungen keine Gefahren für die von ihm unterzubringenden Hotelgäste ausgehen“.

Das Unternehmen hatte sich vergeblich auf das türkische Baurecht und die genehmigte Brüstungshöhe von 56 Zentimetern berufen. Das OLG hielt dagegen, nach deutschen Bauvorschriften sei eine vergleichbare Balkonfläche mit einer Brüstung von mindestens 90 Zentimetern Höhe zu versehen.

Den Einwand des Unternehmens, der Urlauber sei alkoholisiert gewesen, bügelte das Gericht nahezu süffisant ab. Damit könne der Ursachenzusammenhang nicht entkräftet werden. Eine ausreichend hohe Balkonbrüstung habe auch den Zweck, solche Gleichgewichtsstörungen aufzufangen, die aufgrund einer leichten bis mittleren Alkoholisierung entstehen. Dies gelte gerade im Urlaub, wo Alkoholkonsum erstens zum normalen Verhalten der Reisenden gehöre, das zweitens „durch Einrichtungen wie Hotelbars noch gefördert werde“. (pbd)

I heart Finanzamt

Auch beim Finanzamt arbeiten nette Menschen. Mein Sachbearbeiter zum Beispiel. Der hat mir den Verspätungszuschlag auf die Einkommenssteuer 2004 in Höhe von 1.070 € erlassen. Meine Steuerberaterin hatte höflich beantragt, die Strafe fürs Trödeln niederzuschlagen. Gleichzeitig bat sie mich aber, keine großen Hoffnungen zu hegen. Normalerweise kenne das Finanzamt mit so Leuten wie mir keine Gnade.

Alles Vorurteile, wie man sieht.

Abo-Fallen: nichts als heiße Luft

Die Gebrüder Schmidtlein und ihre unzähligen Nachahmer versuchen, mit Abo-Seiten im Internet Geld zu verdienen. Dabei schrecken sie und ihre Mahnanwälte auch nicht davor zurück, Druck auf vermeintliche Kunden auszuüben. So wird gern mit Strafanzeigen gedroht.

Welche Risiken bestehen wirklich, wenn man in die Abofalle getappt ist (oder der Anbieter dies zumindest behauptet)?

verbraucherrechtliches antwortet umfassend auf die wichtigsten Fragen.