Prüfung bleibt vorbehalten

Wenn die Staatskasse die Anwaltskosten eines Beschuldigten übernehmen muss, ergeht ein Kostenbeschluss. Dieser wird häufig mit einem stereotypen Hinweis übersandt:

Die Auszahlung des festgesetzten Betrages erfolgt erst nach Abschluss der Prüfung, ob eine Aufrechnungslage vorliegt.

Oft gehen Monate ins Land, bevor das Geld eintrudelt. Ich stelle mir vor, wie viel Aufwand man in der Zeit betreiben kann. Die bundesdeutschen Gerichte sind nicht vernetzt. Somit könnte man Schreiben an alle Staatsanwaltschaften als Vollstreckungsbehörden richten, ob der ehemalige Beschuldigte vielleicht „im dortigen Bezirk“ der Staatskasse was schuldet. Mit Durchschlag an sämtliche Amts- und Landgerichte.

Keine Ahnung, ob so etwas passiert. Kann eigentlich nicht sein. Denn ich kann mich nur an einen einzigen Fall erinnern, in dem das Gericht eine aufrechenbare Gegenforderung entdeckt hat. Dass alle meine Mandanten außerhalb ihres Sprengels sooooo wenig anstellen oder zumindest brav ihre Strafen und Verfahrenskosten zahlen, halte ich für, nun ja, weniger naheliegend.

Somit ist es also kein bürokratischer Wahnsinn, sondern nur ein wenig Nickeligkeit gegenüber dem (siegreichen) Verteidiger. Das wäre immerhin die preisgünstigste Variante.