Eine Todesdrohung im Internet brachte zwei Jugendliche in Remscheid für drei Wochen in die Arrestanstalt. Das Besondere: Zwischen Entdeckung der Tat und Antritt des Zuchtmittels lagen keine 24 Stunden. Beck-aktuell berichtet über das „beschleunigte Verfahren“:
– 13. Dezember, abends: Ein Vater informiert die Polizei über die Drohung. Hausdurchsuchung bei den Jugendlichen.
– 14. Dezember, vormittags: Der „Staatsanwalt vor Ort“ übernimmt den Fall, spricht mit dem Gericht, den Eltern der Jugendlichen, den Pflichtverteidigern und der Arrestanstalt; er erhebt Anklage.
– Mittags: Das Amtsgericht verurteilt die geständigen Angeklagten. Die Jugendlichen treten unmittelbar nach der Verhandlung den Arrest an.
Für mich klingt das nicht wie beschleunigtes Verfahren, sondern wie überstürztes Verfahren.