Frisch eingetroffen:
Bei einer Spedition geht ein Lastwagen kaputt. Sie mietet bei einer namhaften Firma ein Ersatzfahrzeug. Der Fahrer schnurrt mit dem Lkw los und kommt in eine Kontrolle des Bundesamtes für Güterverkehr. Der Prüfer stellt mit seinem Messgerät fest, dass der vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzer auf eine zu hohe Geschwindigkeit eingestellt ist.
Die Bußgeldstelle ist der Meinung, dass auch der Fahrer ordnungswidrig gehandelt hat. Sie möchte ihm 100 € aufs Auge drücken und drei Punkte in Flensburg.
Ich frage mich, worin die Fahrlässigkeit liegen soll. Immerhin stammt das Fahrzeug von einem renommierten Vermieter. Darf man sich da nicht darauf verlassen, dass die Grundeinstellungen des Fahrzeugs in Ordnung sind? Außerdem stellt sich natürlich die Frage, ob und wie ein Fahrer die Einstellung des Geschwindigkeitsbegrenzers überhaupt kontrollieren könnte. Der Regler ist bei dem Modell wohl in die Elektronik verbaut.
Der Kontrolleur hat sich übrigens auch die Tachoscheibe angesehen. Interessanterweise hat er festgestellt, dass mein Mandant sich über mehrere hundert Kilometer nicht zu schnell gefahren ist.
Ich bin zunächst mal guter Dinge.