Die Sache mit der Nabelschnur

Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt (§ 1 BGB).

Dazu der BGB-Kommentar Palandt:

Vollendet ist die Geburt mit dem vollen Austritt aus dem Mutterleib; die Lösung der Nabelschnur ist nicht erforderlich. Das Kind muss bei Vollendung der Geburt leben, mag auch gleich danach der Tod eintreten.

Das habe ich jetzt nicht aus Spaß nachgeguckt; es hat jemand gefragt.