Privat ist nicht beruflich

Meister der Logik, berufsansässig im Finanzamt Waldviertel (Österreich):

Die Begründung eines weiteren Familienwohnsitzes ausserhalb des Beschäftigungsortes bei gleichzeitiger Beibehaltung des bisherigen Familienwohnsitzes (doppelte Haushaltsführung) ist nur dann beruflich veranlasst, wenn die Gründung eines neuen Familienwohnsitzes ausserhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist.

(Link gefunden im Praktikantenblog)