Barzahler

Frau W. hat eine Geldstrafe, zu der sie mit einem Strafbefehl verurteilt wurde, nicht an die Kasse des Amtsgerichts überwiesen. Sondern sie hat an die Stadtverwaltung gezahlt, welche die Strafanzeige erstattet hat. Jetzt mahnt natürlich das Amtsgericht. Die Kasse der Stadtverwaltung weiß angeblich von nichts.

Dass Frau W. das Geld bar eingezahlt und den Beleg verbummelt hat, hilft allerdings auch nicht gerade weiter.