Ein Webspace-Provider muss nur gegenüber Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden sowie Gerichten Auskunft über Daten seiner Kunden geben. Eine Auskunftsverpflichtung oder auch nur ein Auskunftsrecht gegenüber zivilrechtlichen Anspruchstellern besteht normalerweise nicht.
heise online berichtet über ein Urteil des Kammergerichts Berlin, das diese Grundsätze bestätigt. Eine Fernsehmoderatorin hatte geklagt, weil sie von einem Provider die Adressdaten eines Kunden haben wollte. Dieser soll auf seiner Homepage gefälschte Nacktbilder der Frau veröffentlicht haben.