Ein Gericht verbietet einer Zeitung, über einen Prozess zu berichten, der vor eben jenem Gericht geführt wird. Begründung: Es bestehe kein öffentliches Interesse an dem Verfahren.
Um was geht es? Im Detail um einen deutschen Geheimdienstmann. Über ihn diskutierte schon ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss. Er trat bereits im Fernsehen auf; außerdem soll über seine Arbeit ein Buch erschienen ist, auch wenn er darin anders heißt. Hintergrund ist der Fall des Deutschen El Masri, der von der CIA verschleppt und möglicherweise von deutschen Geheimdienstmitarbeitern in der Gefangenschaft verhört worden ist.
Kein öffentliches Interesse? Darauf muss man erst einmal kommen.
Abgesehen davon ist es ein beunruhigender Vorgang, wenn ein deutsches Gericht so nebenbei die Berichterstattung über seine eigene Arbeit untersagt.
Hintergründe bei Telepolis und der betroffenen Zeitung.
Prozesberichte: R-Archiv, Marcel Bartels.