Eine Woche nach der vorläufigen Einstellung des Mannesmann-Strafverfahrens gegen Zahlungen von insgesamt 5,8 Millionen Euro liegen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf fünf Strafanzeigen vor. Darin heisst es zumeist, die Richter hätten eine strafbare Rechtsbeugung begangen. Den Staatsanwälten, die der Einstellung zugestimmt haben, wird Strafvereitelung im Amt vorgeworfen.
Der Hamburger Rechtsanwalt Andreas W. Dimke aus der Kanzlei Dommel, Schlosser & Partner geht noch weiter. Er bezichtigt in seinem vierseitigen Schreiben die drei Berufsrichter und die beiden Staatsanwälte auch der Anstiftung und Beihilfe zur Rechtsbeugung und Strafvereitelung: „Die Haltlosigkeit der richterlichen Argumentation ist offensichtlich“, heißt es. Außerdem sei das öffentliche Interesse an einer weiteren Verfolgung im Mannesmann-Verfahren „überragend“ – es könne nicht durch Zahlungen der Angeklagten beseitigt werden.
Behördensprecher Johannes Mocken sagte gestern, alle Anzeigen würden aus Gründen der Objektivität sofort an die vorgesetzte Generalstaatsanwaltschaft abgegeben. Deren amtierender Leiter betonte: „Wir prüfen, ob Anlaß zur Aufnahme von Ermittlungen besteht“. Das entspreche auch, so Heiko Manteuffel, dem gesetzlichen Legalitätsprinzip. (pbd)