In zwei Jahren 27-mal falsch geparkt. Dazu noch zwei Tempoverstöße. Das reichte der Stadt Düsseldorf nach diesem Bericht, einem Autofahrer die Fahrerlaubnis zu entziehen. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat die Entscheidung bestätigt: Der Betroffene habe sich als ungeeignet erwiesen, am Straßenverkehr teilzunehmen.