Handyverbot gilt auch für Organizer

Wer beim Autofahren einen Organizer benutzt, handelt sich möglicherweise Bußgeld und einen Punkt in Flensburg ein. Zumindest dann, wenn der Organizer auch als Telefon benutzt werden kann. Laut Oberlandesgericht Karlsruhe spielt es nämlich keine Rolle, ob der Fahrer nur andere Funktionen des Organziers genutzt hat.

Das Amtsgericht muss jetzt neu über die Sache entscheiden, berichtet SWR.de. Zunächst hatte das Amtsgericht den Autofahrer freigesprochen, weil nach der Straßenverkehrsordnung nur die Benutzung eines Mobiltelefons verboten sei.

(Link gefunden bei Alltägliches)