Eine Hamburger Anwaltskanzlei soll Strafanzeige gegen die Richter im Mannesmann-Verfahren erstattet haben. Und gegen die Staatsanwälte. Und gegen die Angeklagten. Der Vorwurf laute „Rechtsbeugung und Strafvereitelung“, berichtet RP-online:
Der Jurist kritisiert, dass es Spitzenverdienern offensichtlich gelinge, „Untreuehandlungen ohne abschließende rechtliche Prüfung in einem rechtsstaatlichen Verfahren gegen stattliche Geldzahlungen einstellen zu lassen“. Dem Normalbürger dränge sich der Eindruck auf, dass man sich in Deutschland durch teure Verteidiger und Geldzahlungen einer Verurteilung im Strafverfahren entziehen könne.
Man kann mit dem Ergebnis des Verfahrens unzufrieden sein. Wenn der „Normalbürger“ Rechtsbeugung ruft, ist das verständlich. Aber ein Anwalt? Womöglich müssen da mal Ärzte ran, teure am besten.