Eigene Zeugen

Die Gegenseite hatte zwei Zeugen benannt. Diese wurden gehört. Und sagten genau das aus, was wir behaupteten. Selbst der Gegenanwalt war der Meinung, dass wir darauf verzichten können, auch noch unsere beiden Zeugen zu vernehmen.

Das hat man auch nicht jeden Tag.

Fröhliche Combo

Gestern richtete ich mich gerade auf einen ereignislosen Feierabend ein, als sich mir die Möglichkeit bot, ein Folkkonzert zu besuchen. Meine Kollegin und ihr Mann hatten Karten geschenkt bekommen; allerdings war der edle Spender selbst erkrankt und gab ihnen sein Ticket gleich mit. So saß ich dann um 20 Uhr in einer Loge der KölnArena, zapfte Kölsch, bestellte einen Classic-Hamburger und harrte der Dinge, die da kommen.

Auf die Bühne trat eine fröhliche Combo. Im Mittelpunkt ein schnieke gescheitelter Herr mit Kinnbärtchen. Sie spielten so, wie man es für ein Rodeo erwartet, tief im Westen der USA. Auf einer Monstertruckshow habe ich so was auch schon gehört. Manchmal klang es auch nach BBQ-Party in New Orleans. Oder einer feuchtfröhlichen Feier in Irland.

Perfekt wäre es allerdings gewesen, wäre die die Hauptperson spätestens nach der Pause im Karohemd aufgetaucht, hätte ihre E-Gitarre rausgeholt und Born in the USA gespielt. Glory Days. Oder Spare Parts.

Aber um seine Hits und den Rock’n’Roll machte der Boss beharrlich einen großen Bogen. Auch wenn es so was von in der Luft lag. Nun ja, sein Wille geschehe. Irgendwann muss er sowieso zur Abschiedstour mit seinen Greatest Hits antreten. Da ginge ich glatt mal hin.

Eine ganze Gruppe

Ein Anwaltskollege berichtet mir von seinen Mühen, einem gemeinsamen Mandanten vor einem süddeutschen Gericht in einer Bußgeldsache (Rotlichtverstoß) zu helfen:

Eine „tatsächliche Verständigung“ mit dem Richter war auch deshalb nicht möglich, da im Zuschauerraum eine ganze Gruppe von z.T. uniformierten Polizisten saß, wohl zu Ausbildungszwecken.

Shit happens.

In Zukunft

„Ich habe aus diesem Vorfall gelernt und werde nie wieder auf das gesprochene Wort vertrauen, in Zukunft zählen nur schriftliche Vereinbarungen.“

Schreibt ein Beklagter. Er hatte sich verpflichtet, einem Makler zwei Monatsmieten Courtage zu zahlen. Schriftlich.

Fortbildung

„Vom 13. bis 22. November 2006 bin ich auf einer Fortbildung auf Gran Canaria, ich bitte deshalb um Verlegung des Verhandlungstermins.“

Ich persönlich glaube dem Kollegen alles. Bis auf ein Wort.

Gabriel will Geld

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel verklagt mit Marcel Bartels einen bekennenden SPD-Wähler. Der Umweltminister fühlte sich durch eine Karikatur mit seinem Foto verunglimpft. Diese enthielt den Text: „Ich will auch zu den Nutten, Herr Hartz.“ Allerdings hatte nicht Marcel Bartels selbst das Bild in sein Wiki gestellt, sondern ein Dritter.

Gabriel klagt seine Anwaltskosten vor dem Amtsgericht Hamburg ein. Seine Anwälte werden dem Gericht sicher noch erklären, wieso ein Wiki-Betreiber ohne weiteres für Beiträge Dritter haftet. Und wieso ihr Mandant so empfindlich gestrickt ist, dass sein Persönlichkeitsrecht tatsächlich höher anzusiedeln ist als die Meinungs- und Satirefreiheit. Nach Marcels Darstellung steht davon eher wenig in der Klageschrift.

Marcels Anwälte, die ich aus gemeinsamen Mandaten sehr schätze, werden sicherlich dagegenhalten. Juristisch gebe ich ihnen einen beträchtlichen Punktvorteil. Nicht nur das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in jüngster Zeit (mehrfach) die Haftung des Seitenbetreibers in vergleichbaren Fällen ausgeschlossen. Nebenbei gibt es auch noch eine ganze Latte von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, in denen sinngemäß steht: Wer im öffentlichen Leben steht, muss Satire auch vertragen können, wenn sie nicht besonders geschmackvoll ist. Zumal Herr Gabriel ja nicht unbedingt wird behaupten können, dass er mit dem VW-Konzern in seiner Politikerkarriere bislang rein gar nichts zu tun hatte.

Nach meiner Meinung stehen die Chancen gut, dass Sigmar Gabriel am Ende so belämmert dasteht, wie er auf dem beanstandeten Foto guckt.

Zuletzt zum Thema im law blog.

Abmahnblog

Don Dahlmann hat mit ABMAHNUNG ein neues Gemeinschaftsblog eröffnet:

Die Idee zum Blog ist folgende: Viele Blogs die abgemahnt werden, haben nur wenig Leser und sind kaum vernetzt. Da fällt es schwer, sich Gehör zu verschaffen und auf die erhaltene Abmahnung aufmerksam machen zu können. Und wie schon erwähnt: manche Abmahnungen stehen auf derartig dünnen rechtlichen Boden, dass man sie eigentlich hätte gar nicht versenden dürfen. Aber woher soll man das wissen? …

Und am Schluss soll das Blog auch noch etwas machen: es soll die Angst ein wenig lindern. Mittlerweile kennt man irgendeinen Blogger, der schon mal abgemahnt wurde und dessen Geschichten über Kostenfestsetzungen und horrende Anwaltsrechnungen. Beim Schreiben ist Angst ein schlechter Ratgeber. Mancher verfasst seine Einträge nur noch so, in dem man alle rechtliche Risiken schon im Vorfeld zu minimieren sucht. Könnte man auch „vorauseilender Gehorsam“ nennen. Und wer weiß schon, wann er und weswegen er abgemahnt werden kann? Aber in dem Fall besteht die Gefahr, dass die Angst vor einer Abmahnung dazu führt, dass bestimmte Dinge nicht mehr geschrieben werden. Dann wird das Instrument der Abmahnung zu einer Zensurmassnahme.

Überlegt

Ups, die Einladungsmail zur Party heute Abend enthält gar keine Postadresse. Mangels Handynummern erst mal ein panisches peinliches AW geschrieben. Dann aber vor dem Versenden noch mal überlegt. Und erstmals festgestellt, wozu das ordnungsgemäße Impressum eines Weblogs doch alles gut sein kann.

Trennungsprobleme

Ihr Mandatsverhältnis …

Sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst möchten wir uns bei Ihnen für die Verwirrungen entschuldigen, die durch an Sie gerichtete E-Mails entstanden sein mögen. Wie es zu dem Versand einer E-Mail vom 30.10.2006 unter der E-Mail Adresse des Unterzeichners kommen konnte, versuchen wir aufzuklären.

Ungeachtet möchten wir klarstellen, dass sich Herr Rechtsanwalt H. und Herr Rechtsanwalt W. beruflich getrennt haben.

Ihre Mandate werden bis auf Weiteres von den bisherigen zuständigen anwaltlichen Sachbearbeitern mit der gewohnten Sorgfalt fortgeführt werden. …

Mit freundlichen Grüßen

H.
Rechtsanwalt

Ich bin nicht Mandant bei Rechtsanwalt H. Am 30. Oktober habe ich auch keine E-Mails von ihm bekommen. Aber natürlich wünsche ich ihm trotzdem, dass die Trennung vom Partner unblutig verläuft. Auch wenn es derzeit ein wenig anders klingt.

Unzufrieden

Erstmals zweifelt die Mehrheit der Bundesdeutschen an der Demokratie. 51 Prozent sind laut einer Umfrage weniger bis gar nicht zufrieden mit dieser Regierungsform, berichtet Spiegel online.

Aus frischer Erfahrung möchte ich hinzufügen, an den Pools deutsch dominierter Hotels und an sogenannten Traumstränden liegt die Unzufriedenheitsquote bei mindestens 80 %. Allerdings zischt man dort auch schon ab 10 Uhr morgens kühles Singha. Die einen, weil sie wegen denen da oben so in Rage sind und sich sedieren müssen. Die anderen, weil sie das Gequatsche über die da oben nicht mehr hören können.

Zwei Welten

Nichts bemerkenswertes in der privaten Post. Außer einer Rechnung der Stadtwerke Düsseldorf. Für eine Wohnung haben sie mich zum Strom- und Gaskunden gemacht. 32 Tage lang, bis zur Neuvermietung.

Stromverbrauch: 0. Gasverbrauch: 0.

Kosten (Grundpreis): 14,46 €.

Das entspricht ungefähr dem Monatslohn eine thailändischen Landarbeiters. Davon ernährt der sich und seine Familie. Ob mit Strom und Gas, ist allerdings eine andere Frage.