Eine Rechtspflegerin am Landgericht Wuppertal hat etwas an einem Kostenfestsetzungsantrag auszusetzen. Ich gestehe, völlig zu Recht. Per E-Mail (sehr modern! ausgesprochen ökonomisch!) bittet sie um Berichtigung.
Der letzte Satz allerdings dämpft die Euphorie:
Bitte reichen Sie Schriftsätze und Anträge ausschließlich auf dem Postweg oder per Telefax zum obigen Aktenzeichen ein, nicht per E-Mail!