Weil weite Teile eines neuen BGB-Kommentars abgekupfert waren, wurde das Werk im Sommer aus den Regalen genommen. Der als Hauptautor genannte Rechtsprofessor wird nun in einem Gutachten seiner Universität reingewaschen. Nicht er, sondern ein wissenschaftlicher Mitarbeiter habe das Plagiat zu verantworten.