Von EBERHARD PH. LILIENSIEK
Im Streit um zu hohe Gebühren und Behinderungen bei akuten Rettungsarbeiten der nordrhein-westfälischen Polizei ist der Bonner Mobilfunkbetreiber „T-Mobile“ nun doch eingeknickt. Das Tochterunternehmen der deutschen Telekom AG hatte zum 1. November plötzlich schriftliche Telefax-Anträge und jeweils eine Gebühr von 30 Euro dafür verlangt, etwa die Handys vermisster Menschen in höchster Lebensgefahr auch öfters genau zu orten – und sich damit den Zorn von Innenminister Ingo Wolf (FDP) eingehandelt.
Dessen Drohung, für jede solcher Hilfsverweigerungen von T-Mobile ein Zwangsgeld zu je 2.500 Euro zu verlangen, hat gewirkt. Die Polizei, das regelt auch ein Erlass des Innenministeriums an alle Behörden (AZ: 44 – 57.01.63 (2056) – 02), fragt künftig per Telefax zu 0,05 Cent pro Minute an und bekommt auf diesem Wege Antwort.
Zur „Abwehr schwerwiegender Gefahren“ gibt es bei T-Mobile einen Eildienst. Damit kassiert das Unternehmen weiter, aber etwas weniger. Der Anruf dort kostet 1,86 Euro die Minute. Außerdem zahlen die Ermittlungsbehörden eine pauschale Gebühr von 17 Euro pro Fall, also nicht für jede Ortung. Mehrere davon sind dann notwendig, wenn Menschen in „akuter Gefahr für Gesundheit oder Leben“ sind und beispielsweise mit dem Auto fahren.
An die Pauschalgebühr für schnelle Hilfe hatten sich alle Mobilfunkgesellschaften gehalten; nur T-Mobile scherte aus, verweigerte eine ständige Rufbereitschaft und bestand auf der teuren Telefaxanfrage. Minister Wolf sorgte für den Meinungswechsel: mit deutlichem Hinweis auf die gesellschaftliche und gesetzliche Verantwortung von T-Mobile. (pbd)