Wer sich im Internet auf die Spuren von Bastian B. begibt, dem Amokläufer von Emsdetten, liest Folgendes: „Diese Website wurde gesperrt.“ Oder er wird aufgefordert, das Passwort der „Polizei NRW“ einzugeben. Überdies legen die Behörden Mirrorseiten lahm, heißt es in einem Bericht auf gulli.
Weder der Abschiedsbrief, der es sicher wert wäre, im Schulunterricht behandelt zu werden, noch die sonstigen Inhalte verwirklichen Straftatbestände. Was also ist der Grund für das Einschreiten? Stellen die Texte eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar? Das kann ich nicht erkennen, es sei denn, man fasst darunter auch den Wunsch, dass der junge Mann nicht zum Märtyrer stilisiert wird.
Dann wird die Polizei aber endgültig zur moralischen Instanz. Gute Nacht, kann ich da nur sagen.
Nachtrag 1: Die Polizei hat eine Presseinformation veröffentlicht. Darin heißt es: „Die in den Medien dargestellten Tagebuchaufzeichnungen sind nach bisherigen Erkenntnissen authentisch vom Täter. Die im Internet vom Täter eingestellten Inhalte sind im Web so weit gestreut, dass diese immer wieder auftauchen und aufzufinden sind. Eine polizeilich veranlasste Sperrung / Blockierung ist aus diesem Grunde im Moment unmöglich.“
Nachtrag 2: unfehlbar.net analysiert die Rechtslage.