„Verkaufsstellen dürfen mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage von 0.00 bis 24.00 Uhr geöffnet sein.“
Hat der nordrhein-westfälische Landtag heute so beschlossen. Schon am Dienstag tritt das Gesetz in Kraft.
„Verkaufsstellen dürfen mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage von 0.00 bis 24.00 Uhr geöffnet sein.“
Hat der nordrhein-westfälische Landtag heute so beschlossen. Schon am Dienstag tritt das Gesetz in Kraft.