Von EBERHARD PH. LILIENSIEK
Nordrhein-Westfalens Umweltminister Eckhard Uhlenberg (CDU) hat sich mit der Suspendierung und fristlosen Kündigung des Ex-Abteilungsleiters Harald Friedrich (Bündnis90/Grüne) aufs Glatteis begeben. Das ergab die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf. Dort wurde der Rechtstreit „Dr. Friedrich ./. Land NRW“ erstmals vor der 10. Kammer erörtert – und beigelegt: Der Minister nahm die haltlose Kündigung zurück, Friedrich wurde vollends rehabiliert.
Die zum Teil schweren Vorwürfe des Umweltministers hebelten die Anwälte des Abfall- und Wasserexperten mit überraschenden Argumenten aus. Der plötzliche Rausschmiß samt Hausverbot erwischte Friedrich, wie berichtet, Mitte Juni am Ende seines Urlaubs. Der Minister begründete die Entlassung nun mit „gravierenden Rechtsverstößen und Dienstpflichverletzungen“.
Die heftigste Beanstandung: Friedrich soll einer Kandidatin für eine Referatsleitung am Vorabend der Prüfung über die Fragen und Antworten informiert haben – „Verletzung von Dienstgeheimnissen“ nennen das die Anwälte des Ministeriums. Falsch, so konterte Friedrichs Anwalt verblüffend: Mit den Vorbereitungen zu dieser Prüfung habe Uhlenberg nun überhaupt nichts zu tun, die sind von Uhlenbergs Vorgängerin (Bündnis90/Grüne) „ausdrücklich“ gebilligt worden. „Beweis: Zeugnis der Ministerin a.D. Bärbel Höhn, Mitglied des Bundestages“.
Neben dieser Kronzeugin wird auch der ehemalige Staatssekretär Thomas Griese genannt. Das Land, so heisst es, verkenne „offenkundig“, dass Friedrich seinerzeit „nicht gegenüber der Hausspitze der CDU-geführten Landesregierung verantwortlich war“. Sondern nur der grünen Vorgängerministerin Höhn.
Das Umweltministerium hat zum Beweis seiner These dem Arbeitsgericht eine Erklärung der einstigen Kandidatin vorgelegt. Sie gesteht darin aber auch, dass im Hause Uhlenberg schon am 15. Juni gegen Friedrich ersichtlich fieberhaft „allgemeine Verfehlungen“ gesammelt wurden. Daraus schließt sein Anwalt: „Der Vorgang trägt deutliche Kennzeichen einer ‚politischen Säuberung’ der heutigen Hausspitze“. Der Umweltminister habe sich „demaskiert“ – in der „Absicht einer politischen Hexenjagd.
Auch dem zweitschärfsten Vorwurf ist die Grundlage entzogen worden. Der Ex-Abteilungsleiter soll „in rechtlicher Hinsicht mehrfach problematisch“ einem Institut der Universität Aachen ohne erforderliche Ausschreibungen Fördergelder verschafft haben. Doch derartige Forschungsaufträge waren stets erlaubte interne Geschäfte, wehrt sich Friedrich. Und bekam Recht.
Das Arbeitsverhältnis ist rückwirkend zu Ende September „fristgerecht“ aufgehoben worden, Friedrich bekommt die seit Juli fehlenden Gehälter nachgezahlt und eine Abfindung von brutto 75.000 Euro. Sein Anwalt begründet den Ausgang des Streits mit seinem Angebot an das Land: „Das hat es dankbar angenommen“. (pbd)
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