Rechtsanwalt Thomas Klotz erzählt im RA-Blog von seiner ersten Abmahnung. Ein Anwalt, der einen anderen Blogger abgemahnt hatte, hatte seinerseits einen Anwalt beauftragt, Thomas Klotz abzumahnen. Klotz hatte nämlich aus dem Abmahnschreiben des Anwalts zitiert, der den Blogger abgemahnt hatte.
Sehr schön finde ich die einzelnen Argumente, warum das Zitat aus der Abmahnung in Ordnung ging. Und die Begründung, wieso Urteile, die ständig von öffentlichkeitsscheuen Anwälten angeführt werden, absolute Sonderfälle betreffen und keineswegs verallgemeinerungsfähig sind.