Die Revision im Fall „Rückständige Akten“ hatte – ewartungsgemäß – Erfolg. Das Oberlandesgericht hat die Sache an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zurückverwiesen.
Die Revision im Fall „Rückständige Akten“ hatte – ewartungsgemäß – Erfolg. Das Oberlandesgericht hat die Sache an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zurückverwiesen.